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Gibt es Einschränkungen bezüglich der Mitnahme von Desinfektionsmitteln, Thermometern und anderen gesundheitsbezogenen Gegenständen an Bord?

Bitte beachten Sie: Jedes Land hat eigene Vorschriften zur Beförderung von alkoholbasierten Desinfektionsmitteln an Bord. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden des Landes, in das Sie reisen.

Weitere Informationen zu Reisen mit gesundheitsbezogenen Gegenständen finden Sie in der nachstehenden Tabelle.

Art Im Handgepäck erlaubt Im aufgegebenen Gepäck erlaubt Einschränkungen im Handgepäck/aufgegebenen Gepäck
Medizinische Masken, medizinische N95-Masken, Schutzbrillen und Schutzbekleidung  
Desinfektionsmittel – Desinfektionsmittel auf Alkoholbasis (z. B. Händedesinfektionsmittel, Reinigungstücher/Pads auf Alkoholbasis, Reinigungsalkohol usw.) Im Handgepäck:
Ein maximales Volumen von 100 ml pro Artikel darf nicht überschritten werden.
Sollten in einem geeigneten transparenten Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 l pro Passagier transportiert werden.

Im aufgegebenen Gepäck:
Der/Die Artikel sollte(n) in Ihrem aufgegebenen Gepäck verstaut sein.
Die Gesamtnettomenge darf 2 kg oder 2 l pro Passagier nicht überschreiten und die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten.
Desinfektionsmittel – oxidierende Flüssigkeiten oder Feststoffe wie Bleiche, Bleichpulver und Peroxide X X Diese Art von Desinfektionsmitteln gilt als gefährliches Gut und ist im Flugzeug verboten. Oxidierende Desinfektionsmittel wie Bleichmittel beschädigen die Armaturen des Flugzeugs und dürfen an Bord nicht verwendet werden.
Thermometer – Quecksilberthermometer X Quecksilberthermometer sind auf ein Thermometer pro Passagier beschränkt. Sie müssen in einer Schutzhülle verstaut sein und dürfen nur im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.
Thermometer – Digitalthermometer Wenn das digitale Thermometer eine Lithiumbatterie enthält, darf die Nennenergie der Lithiumbatterie 100 Wh oder der Lithiumgehalt 2 g nicht überschreiten.

Digitale Thermometer, die mit einer nicht entfernbaren Lithiumbatterie betrieben werden, sind auf maximal 15 Thermometer pro Passagier beschränkt und können im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Die Artikel im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet (nicht im Schlaf- oder Ruhemodus) und vor Schäden geschützt sein.