Reisepässe und Visa
Nachstehend finden Sie einige Hinweise zu Ländern, deren Visa- und Aufenthaltsanforderungen sich kürzlich geändert haben oder in denen andere besondere Regelungen für die Einreise gelten.
Seit 1. Oktober 2019 benötigen manche Reisende vor ihrer Reise nach Neuseeland eine NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority, elektronische Reisegenehmigung für Neuseeland). Die NZeTA ist eine neue Grenzschutzmaßnahme der neuseeländischen Regierung. Die NZeTA ist kein Visumersatz. Reisende müssen weiterhin alle geltenden Einreisebestimmungen erfüllen.
Damit Reisende alle Kontrollpunkte am Flughafen durchlaufen können, sollten Passagiere entsprechend planen und rechtzeitig vor ihrer Reise nach Neuseeland eine NZeTA beantragen. Es kann bis zu 72 Stunden dauern, bis der NZeTA-Antrag bearbeitet wird.
Bitte beachten Sie, dass Reisende aus Ländern, die am Programm für visumfreies oder transitvisumfreies Reisen teilnehmen, beim Transit in Neuseeland auch dann eine NZeTA benötigen, wenn Neuseeland nicht das endgültige Reiseziel ist.
Sie benötigen eine NZeTA vor Ihrer Reise nach Neuseeland, falls Sie:
- mit einem Reisepass eines Landes reisen, das am Programm für visumfreies Reisen teilnimmt, oder
- eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Australien haben.
Weitere Informationen und eine Liste der Länder, die am Programm für visumfreies Reisen teilnehmen, finden Sie unter immigration.govt.nz/nzeta. Eine offizielle mobile App gibt es für iOS und Android.
Passagiere, die nach Indien einreisen, müssen mindestens vier Tage vor ihrem Ankunftstag online ein indisches Visum beantragen. Bei der Einreisekontrolle ist eine ausgedruckte Bestätigung des E-Tourist-Visums erforderlich. Weitere Informationen und die aktuelle Liste der Staatsangehörigen, die ein E-Tourist-Visum (eTV) benötigen, finden Sie unter Touristenvisum.
Kinder unter 18 Jahren
Das südafrikanische Innenministerium verlangt, dass alle Kinder unter 18 Jahren, die nach Südafrika einreisen oder aus Südafrika ausreisen, folgende Unterlagen mit sich führen: Kinder unter 18 Jahren, die als Staatsangehörige eines von der Visumpflicht befreiten Landes reisen und von beiden Eltern, einem Elternteil oder einer anderen erwachsenen Person begleitet werden, sind von diesen Anforderungen befreit.
Klicken Sie hier, um aktualisierte Informationen zu Dokumenten zu erhalten, die für Reisen in Südafrika erforderlich sind.
Bei Reisen mit BEIDEN Elternteilen
Falls der Reisepass des Minderjährigen Daten der Eltern enthält, sind keine weiteren Dokumente erforderlich. Falls der Reisepass des Minderjährigen keine Angaben zu den Eltern enthält, sind diese verpflichtet, eine ungekürzte Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument im Original oder als Kopie mitzuführen.
Bei Reisen mit EINEM Elternteil
- Eine ungekürzte Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument im Original oder als Kopie
- Eine Kopie des Reisepasses oder Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Elternteils
- Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils
- Eine elterliche Einverständniserklärung oder ein Gerichtsbeschluss, die/der dem anwesenden Elternteil die volle elterliche Verantwortung einräumt, oder, falls der andere Elternteil verstorben ist, die Sterbeurkunde
Bei Reisen mit einem Erwachsenen, der kein Elternteil ist
- Eine ungekürzte Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument im Original oder als Kopie
- Eine elterliche Einverständniserklärung, eine Adoptionsbescheinigung, einen Obhutsnachweis, eine Vormundschaftsbescheinigung oder eine Sterbeurkunde, wie jeweils angemessen und erforderlich
- Kopien der Ausweispapiere der Eltern und/oder gesetzlichen Vormunde
- Kontaktangaben der Eltern oder gesetzlichen Vormunde und der Personen, bei denen sich der Minderjährige in Südafrika aufhalten wird
Bei alleinreisenden Minderjährigen
- Eine ungekürzte Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument im Original oder als Kopie
- Eine elterliche Einverständniserklärung von einem oder beiden Elternteilen bzw. dem gesetzlichen Vormund, einen Gerichtsbeschluss oder eine Sterbeurkunde, wie jeweils angemessen und erforderlich
- Kopien der Ausweispapiere oder Reisepässe der Eltern oder gesetzlichen Vormunde sowie der Personen, bei denen sich der Minderjährige aufhalten wird, einschließlich Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen (falls erforderlich)
- Kontaktangaben der Eltern oder gesetzlichen Vormunde und der Personen, bei denen sich der Minderjährige in Südafrika aufhalten wird
Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunde Angaben zu den Eltern der Kinder enthalten muss. Allen Unterlagen, die nicht in Englisch ausgestellt wurden, muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Werden diese neuen Anforderungen nicht erfüllt, wird dem Passagier die Einreise nach Südafrika oder die Ausreise aus Südafrika verweigert.
Die zuvor angeführten Anforderungen gelten unter Umständen nicht für einen Passagier, der sich im Transit aufhält, es sei denn, er benötigt ein Transitvisum. Die ungekürzte Urkunde sollte bei der Beantragung eines Transitvisums vorgelegt werden, der Reisende sollte sowohl die Urkunde als auch das Visum während der Reise mit sich führen.
AUSNAHMEN:
- Minderjährige im direkten Transit an internationalen Flughäfen benötigen keine Nachweise.
- Minderjährige im Besitz eines gültigen Visums für Südafrika müssen die Nachweise nicht vorlegen, wenn sie über einen offiziellen Einreiseflughafen der Republik reisen.
- Kinder mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit, die mit einem südafrikanischen Reisepass reisen, können ohne Geburtsurkunde nach Südafrika einreisen.
- Bei Ländern, welche die Daten der Eltern im Reisepass der Kinder oder in anderen offiziellen Ausweisdokumenten aufführen, gelten solche Dokumente für die Feststellung der Identität der Eltern des reisenden Minderjährigen als akzeptabel. (Beispiel: Im indischen Reisepass sind die Namen der Eltern aufgeführt. In diesem Fall ist keine ungekürzte Geburtsurkunde notwendig.)
Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:
South African Department of Home Affairs (südafrikanisches Innenministerium)
Ihre südafrikanische Botschaft vor Ort
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Alle Urlaubs- und Geschäftsreisenden nach Sri Lanka werden daran erinnert, vor der Einreise in das Land eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.eta.gov.lk.
Reisende aus allen Ländern benötigen keine Landing Card mehr bei der Ankunft im Vereinigten Königreich.
Staatsangehörige Australiens, Kanadas, Japans, Neuseelands, Singapurs, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können an allen Flughäfen im Vereinigten Königreich automatisch die elektronischen Passkontrollen nutzen. Hier erfahren Sie mehr.
Passagiere aus bestimmten Ländern können ohne Visum nach Vietnam reisen und sich dort für einen begrenzten Zeitraum aufhalten, wobei die Dauer für Staatsbürger verschiedener Länder unterschiedlich ist. Wenn Sie einen Anspruch auf eine Visumbefreiung für Vietnam haben, jedoch beabsichtigen, länger als die zulässige Zeit zu bleiben, müssen Sie online ein Visum beantragen.