Kinder
Reisen mit Kindern
Kinder im Alter von zwischen 2 und 12 Jahren müssen zu ihrer eigenen Sicherheit auf unseren Flügen immer in Begleitung ihrer Eltern oder ihres Vormunds (mindestens 18 Jahre alt) sein. Kinder unter 6 Jahren müssen in derselben Reiseklasse wie ihre Eltern oder ihr Vormund reisen.
Wenn Ihr Kind als allein reisendes Kind registriert ist, werden wir alles daransetzen, um seine Sicherheit auf der Reise zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass es sich wohlfühlt.
Ist Ihr Kind jünger als 24 Monate, finden Sie weitere Informationen unter Reisen mit Kleinkindern.
Buchungsoptionen für Kinder
Wir bieten Kindertickets für Kinder im Alter von 2 bis unter 12 Jahren. Diese können über das Internet gebucht werden.
Reisen mit Kinderticket
Ein Kinderticket ist notwendig, wenn Sie Ihren eigenen Autokindersitz mitbringen oder andere Sicherheitsvorrichtungen benutzen möchten.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Sicherheitsvorrichtungen in allen Flugzeugtypen oder Reiseklassen nutzbar oder verfügbar sind.
Wenn Sie ein Kinderticket kaufen, verfügt Ihr Kind über einen eigenen Sitzplatz und die gleiche Menge an Freigepäck wie Erwachsene.
Tipps für den Flug
Jeder Flug mit uns ist eine Gelegenheit, Spaß zu haben. So helfen wir Ihren Kindern dabei, ihren Flug zu genießen.
Bordunterhaltung
Wir stellen eine wunderbare Auswahl familienfreundlicher, speziell für Kinder ausgewählter Filme bereit, darunter Zeichentrick- und Anime-Filme.
Kinderspielzeug
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren erhalten von uns ein besonderes Geschenk. So sind die Kleinen auf dem Flug beschäftigt und können nach der Reise etwas mit nach Hause nehmen.
Bitte beachten Sie: Auf Flügen, die nur innerhalb von Nordost- und Südostasien durchgeführt werden, können wir kein Spielzeug bereitstellen.
Kindermahlzeiten
Wir servieren gesunde, nahrhafte Kindermahlzeiten mit kindersicherem, farbenfrohem Besteck. Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf eine Kindermahlzeit unter Buchung bearbeiten so früh wie möglich vor Ihrem Flug ein.
Hinweis: Aus hygienischen Gründen können wir keine von Fluggästen mitgebrachten Lebensmittel aufwärmen oder kühlen.