Medizinische Unterstützung
Bevor Sie fliegen
Medizinische Geräte
Für die Verwendung von tragbaren Elektronikgeräten an Bord unserer Flugzeuge gelten strenge Vorgaben. Cathay Pacific stellt selbst keine medizinischen Geräte zur Verfügung. Unsere Passagiere können aber unter folgenden Bedingungen ihre eigenen Geräte (darunter auch Geräte zur Unterstützung der Atmung) an Bord benutzen:
- Wenn Cathay Pacific vorab benachrichtigt wurde.
- Wenn der Passagier eine Flugreisetauglichkeitsbescheinigung mit sich führt (MEDA-Einverständnis), falls Zweifel bestehen, dass der Passagier ohne medizinische Hilfe reisen kann oder für Mitreisende ein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko darstellt.
- Wenn die Geräte unter Einhaltung der bestehenden Schutz- und Sicherheitsbestimmungen verstaut und durchgehend verwendet werden können.
Weitere detailliertere Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten:
Wenn Sie medizinische Geräte (wie z. B. Geräte zur Unterstützung der Atmung) an Bord nutzen müssen, informieren Sie unser lokales Reservierungsbüro bitte mindestens 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit. Wir benötigen Angaben zum Fabrikat, zur Modellnummer und zu den physischen Abmessungen Ihres Geräts.
Vielflieger
Wenn Sie regelmäßig mit Cathay Pacific fliegen, können Sie bei uns einen medizinischen Vielfliegerausweis (FREMEC) beantragen. Wenn Sie eine FREMEC besitzen, brauchen Sie nicht bei jedem Flug Informationen zu Ihrem Gerät an uns weitergeben, sofern sich Ihre Angaben zu Erkrankungen oder benötigter Hilfestellung nicht verändert haben. Für Fragen bezüglich der FREMEC wenden Sie sich bitte an den Kundenservice.
Passagiere, die an Bord medizinische Geräte verwenden möchten, sollten eine medizinische Freigabe (MEDA) vorlegen, um ihre Flugtauglichkeit sicherzustellen.
Ausnahme: Passagiere, die lediglich CPAP- oder BIPAP-Geräte an Bord verwenden möchten, benötigen keine medizinische Freigabe.
Benutzer von POC-Geräten müssen eine Ärztliche Stellungnahme (PDF)Link wird in einem neuen Fenster geöffnet, das von externen Anbietern betrieben wird, und folgt möglicherweise nicht denselben Zugangsrichtlinien wie bei Cathay Pacific. vorlegen, die höchstens zehn Tage vor dem ersten Flug ausgestellt wurde. Darin muss bestätigt werden, dass der Passagier in der Lage ist, das POC-Gerät sachgemäß zu bedienen, und dass das POC-Gerät aus medizinischen Gründen notwendig ist. Darüber hinaus muss die Durchflusseinstellung angegeben werden und es muss darin stehen, ob das Gerät während allen Flugphasen verwendet werden muss. Die Stellungnahme sollte außerdem Auskunft darüber geben, ob der Arzt der Ansicht ist, dass der Passagier „in der Lage ist, den Flug sicher und ohne außergewöhnliche medizinische Hilfe während des Fluges zu bewältigen“.
Wenn Sie ein POC-Gerät verwenden und Inhaber einer gültigen FREMEC-Karte sind, ist eine ärztliche Stellungnahme vor Antritt des Fluges nicht erforderlich unter der Voraussetzung, dass keine Veränderung Ihres Zustandes stattgefunden hat oder Hilfe benötigt wird.
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, um mehr zu erfahren.
Wenn Sie mit medizinischen Geräten mit Lithiumbatterien reisen, z. B. mit tragbaren Sauerstoffkonzentratoren (POC), automatischen externen Defibrillatoren (AED), Inhaliergeräten, kontinuierlichen bzw. biphasischen positiven Überdruckbeatmungsgeräten (CPAP oder BIPAP), überprüfen Sie bitte in der folgenden Tabelle, ob das Gerät als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck akzeptiert wird.
Wattstunden (Wh) oder (Li-Inhalt) | Ausstattung | Handgepäck | Aufgabegepäck |
---|---|---|---|
≤ 100 Wh (2 g) | Innerhalb des Geräts* | Ja | Ja, sollte aber im Handgepäck verstaut werden. |
> 100 Wh bis ≤ 160 Wh (2 g – 8 g) | Innerhalb des Geräts# | Ja | Ja, sollte aber im Handgepäck verstaut werden. |
> 160 Wh (8 g) | Innerhalb des Geräts und als Ersatzteile | Verboten^ | Verboten^ |
* Ersatz-Lithiumbatterien (20 Stück pro Passagier) können im Handgepäck, jedoch nicht im Aufgabegepäck mitgeführt werden.
#Ersatz-Lithiumbatterien (2 Stück pro Passagier) können im Handgepäck, jedoch nicht im Aufgabegepäck mitgeführt werden.
^Lithiumbatterien (über 160 Wh oder 8 g) müssen gemäß den Gefahrgutbestimmungen der IATA als Fracht gekennzeichnet und befördert werden.
Hinweis:
Maximal dürfen pro Passagier 15 Geräte, die Lithium-Batterien enthalten (jedes Gerät innerhalb von 100 Wh oder 2 g), im Aufgabegepäck und bis zu 15 Stück pro Gepäckstück mitgenommen werden.
Zum Beispiel:
Ein Passagier kann insgesamt 15 Geräte (in einem oder zwei aufgegebenen Gepäckstücken) mitführen.
Zwei Passagiere können maximal 15 Stück (in einem aufgegebenen Gepäckstück) mitführen.
Unter Lithiumbatterien erhalten Sie weitere Informationen.
Beachten Sie bitte für nicht lebenswichtige medizinische Geräte (z. B. CPAP- oder BIPAP-Geräte, Vernebler, Neurostimulatoren, Herzfrequenz-/Blutdruckmessgeräte, Spritzen/Ernährungspumpen, Absaugvorrichtungen, Aspiratoren, externe oder transkutane Nervenstimulatoren, z. B. TENS-Geräte) Folgendes:
- Alle nicht lebenswichtigen medizinischen Geräte können entweder an die Laptop-Steckdose an Bord mit 110 V Wechselstrom (falls verfügbar) angeschlossen werden oder gemäß den geltenden Vorschriften mithilfe von Trocken- oder Gelbatterien selbst betrieben werden.
- Die maximale Leistung der Laptop-Steckdosen an Bord beträgt 100 Watt. Falls Ihr Gerät mehr verbraucht, wird die Steckdose automatisch deaktiviert. Wir können nicht garantieren, dass jedes Flugzeug mit einer Laptop-Steckdose mit 110 V Wechselstrom ausgestattet ist oder dass die entsprechenden Steckdosen zur Verfügung stehen. Daher empfehlen wir, stets eine ausreichende Anzahl voll aufgeladener Akkus mitzunehmen. Weitere Informationen zu Laptop-Steckdosen an Bord erhalten Sie hier.
- Hinweis: Es kann nicht garantiert werden, dass Steckdosen im Flugzeugsitz auf allen Flügen vorhanden bzw. funktionstüchtig sind. Cathay Pacific haftet nicht für Verletzungen oder Schäden des Passagiers, die durch die Nutzung der Steckdosen für medizinische Geräte durch den Passagier oder durch Ausfall der an Bord vorhandenen Steckdosen verursacht werden. Die Verwendung von Steckdosen durch Passagiere erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für selbst betriebene Geräte müssen zusätzliche mitgeführte Akkus entsprechend den gültigen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen für gefährliche Materialien verpackt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen lebenswichtige medizinische Geräte wie POC-Analysegeräte, Beatmungsgeräte, Atemschutzgeräte, Inkubatoren oder Defibrillatoren nicht an Laptop-Steckdosen an Bord angeschlossen werden, sondern müssen entsprechend den geltenden Vorschriften mit einer eigenen Stromquelle versorgt werden.
In bestimmten Flugphasen ist die Benutzung von medizinischen Geräten eingeschränkt.
Lebenswichtige medizinische Geräte können während des gesamten Flugs verwendet werden, vorausgesetzt, sie können entsprechend den geltenden Sicherheitsbestimmungen verstaut werden und sind batteriebetrieben. HINWEIS: Passagiere, die ein medizinisches Gerät in allen Flugphasen verwendet müssen, können aufgrund von Sicherheitsbestimmungen nicht in Notausstiegsreihen und direkt hinter der Trennwand liegenden Sitzen platziert werden.
Alle nicht lebenswichtigen medizinischen Geräte können erst an Bord verwendet werden, wenn die Besatzung die Passagiere darüber informiert hat, dass diese eingeschaltet werden dürfen. Sobald für den Landeflug das Anschnallzeichen eingeschaltet wird, dürfen diese Geräte nicht mehr verwendet werden. Nicht lebenswichtige Geräte müssen während des Rollens, des Abflugs und der Landung verstaut werden.
Der Flugkapitän kann zur Ausschaltung sämtlicher an Bord mitgeführter elektronischer Geräte auffordern, falls diese die Flugzeugsysteme beeinträchtigen. Bei einer solchen Aufforderung müssen die Geräte sofort ausgeschaltet werden.
Bitte lesen Sie die im Folgenden aufgeführten Informationen zur Verwendung bestimmter Geräte.
Nebulisatoren
Die Verwendung von Nebulisatoren kann bei Ausbruch ansteckender Atemwegserkrankungen untersagt werden, um die Ausbreitung der jeweiligen Krankheit zu vermeiden.
Luftbefeuchter
Von Passagieren mitgeführte Luftbefeuchter dürfen an Bord nicht verwendet werden, da es sich hierbei nicht um medizinische Geräte handelt.
Es dürfen lediglich Luftbefeuchter verwendet werden, die an medizinische Geräte angeschlossen sind.
Dialysegeräte
An Bord dürfen keine Dialysegeräte verwendet werden.
Diese Geräte dürfen jedoch an Bord mitgeführt werden, wenn sie entsprechend den Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck in der Kabine verstaut werden können.
Wir empfehlen Ihnen, Dialysen vor oder nach dem Flug durchzuführen.
Passagiere dürfen eine angemessene Menge (d. h. eine für zwei Tage ausreichende Menge) Dialyseflüssigkeit kostenfrei mitführen.
Für Passagiere, die eine (kontinuierliche und gerätefreie) Peritonealdialyse benötigen, empfiehlt es sich, die Beutel mit der abgeleiteten Flüssigkeit in der Toilette zu entleeren und den leeren Beutel sowie Schläuche im Sonderabfall zu entsorgen. Nadeln, Spritzen oder scharfe Gegenstände müssen im Abfallbehälter für scharfe Gegenstände entsorgt werden, der auf allen Flügen an Bord bereitsteht. Passagiere, die an Bord eine Peritonealdialyse benötigen, müssen ein Flugreisetauglichkeitsformular (Medical Fitness for Air Travel, MEDA) vorlegen.
Bitte wenden Sie sich an den Kundenservice, um weitere Informationen zur Mitnahme und Verwendung medizinischer Geräte zu erhalten.
Informationen zu tragbaren elektronischen Geräten