Beschränkte und verbotene Gegenstände
Flüssigkeiten, Sprays, Gels und puderförmige Substanzen mit an Bord bringen
Sie können Flüssigkeiten, Sprays und Gels in Ihrem Handgepäck mitführen, solange sie jeweils das Maximalvolumen von 100 ml nicht überschreiten und in einem wiederverschliessbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einer maximalen Füllmenge von 1 Liter pro Passagier mitgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unten.
Für die Beförderung bestimmter Arten von puderförmigen Substanzen in der Kabine bestehen in den USA und Australien Sicherheitsbeschränkungen, die das Maximalvolumen auf 350 ml begrenzen. Bitte lesen Sie nachstehend weitere Informationen bezüglich Ausnahmen auf bestimmten Flugstrecken.
Artikel, die dieses vorgeschriebene Volumen überschreiten, sollten Sie im aufgegebenen Gepäck verstauen. Bitte beachten Sie, dass das Sicherheitspersonal am Flughafen Ihnen Gegenstände, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, vor dem Flug abnehmen wird.
Verpackung Ihrer Gegenstände
Bitte verwenden Sie einen wiederverschliessbaren, durchsichtigen Plastikbeutel oder eine durchsichtige Hülle, um Ihre Flüssigkeiten zu transportieren, der den folgenden Anforderungen entspricht:
- Darf 20 cm in Höhe und Breite nicht überschreiten
- Darf die Füllmenge von 1 Liter nicht überschreiten
- Muss transparent und wiederverschliessbar sein
- Gegenstände müssen gut hineinpassen
- Der Beutel muss sich schliessen lassen
- Ein Beutel pro Fluggast
- Beutel muss für die Sicherheitskontrolle separat vom Handgepäck vorgelegt werden
Arten von Gegenständen
Bitte orientieren Sie sich an folgenden Arten von Flüssigkeiten, Gels und Sprays:
- Gels wie Haargel oder Duschgel
- Lotionen und Flüssigkeiten wie Sonnencreme oder Roll-on-Deodorants
- Pasten wie Zahnpasta oder Vaseline (nur bei Reisen mit Kleinkindern)
- Schaum und Sprays in Druckbehältern wie Rasierschaum oder Deodorants
- Lebensmittel wie Wasser oder Joghurt
- Flüssige Kosmetika wie Foundation oder Lipgloss
Ausnahmen
Die folgenden Gegenstände dürfen in Mengen von mehr als 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden, wenn sie für die Verwendung während Ihrer Reise vorgesehen sind und bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
- Medikamente, die bei der Reise unverzichtbar sind, wie beispielsweise für Diabetiker
- Babynahrung in fester oder flüssiger Form (wenn Sie mit einem Kleinkind reisen)
- Abgepumpte Milch stillender Mütter, die mit oder ohne Baby reisen
- Feste Kosmetika wie Lippenstifte, Puder und feste Deodorants
Bitte beachten Sie, dass die oben genannten Ausnahmen vorbehaltlich der Prüfung durch das Sicherheitspersonal gelten.
Zollfreie Artikel
Sie können eine beliebige Menge an Flüssigkeiten, Sprays und Gels mit an Bord nehmen, die Sie im Duty-Free-Bereich gekauft haben, vorausgesetzt, Sie heben den Kaufbeleg auf und transportieren die Ware in einem versiegelten, manipulationssicheren Beutel. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in allen Duty-Free-Geschäften einen versiegelten, manipulationssicheren Beutel erhalten.
Ausnahmen auf bestimmten Flugstrecken
Bei den folgenden Reisezielen gelten Einschränkungen in Bezug auf Flüssigkeiten, Sprays, Gels oder puderförmige Substanzen, die Sie in Ihrem Handgepäck mitnehmen dürfen. Bitte schauen Sie sich diese Liste vor Ihrer Reise an, damit diese Gegenstände korrekt verpackt werden.
Flüge von Australien
Puderförmige Substanzen
Passagiere dürfen maximal 350 ml anorganische puderförmige Substanzen (z. B. Salz, Sand, Talkumpuder und einige Arten von Make-up) in der Kabine eines Flugzeuges aus Australien befördern. Bei Abreise aus Australien müssen Passagiere puderförmige Substanzen, Flüssigkeiten, Sprays und Gels aus ihrem Handgepäck entfernen und separat in die Ablage zur Röntgenüberprüfung an der Sicherheitskontrolle legen.
Von der Beschränkung auf 350 ml ausgenommen sind Babyprodukte, die zur Pflege bzw. Ernährung eines Babys/Kleinkinds genutzt werden, medizinische/therapeutische Produkte und eingeäscherte Überreste. Ebenso sind zollfrei erworbene puderförmige Substanzen ausgenommen, wenn sie in einem versiegelten Beutel mit beiliegenden Kaufbeleg verpackt sind.
Die Einschränkungen für Reisen mit Flüssigkeiten entsprechen den oben aufgeführten regulären Einschränkungen.
Fluggäste, die nach Bahrain reisen und keinen Anschlussflug gebucht haben, können auf ihrer letzten Teilstrecke an Bord zollfreie Flüssigkeiten einkaufen.
Die Einschränkungen für Reisen mit Flüssigkeiten entsprechen den oben aufgeführten regulären Einschränkungen.
Fluggäste, die nach Kanada reisen und keinen Anschlussflug gebucht haben, können auf ihrer letzten Teilstrecke an Bord zollfreie Flüssigkeiten einkaufen. Wenn Ihre letzte Teilstrecke zwischen den USA und Kanada liegt, dürfen Sie über 100 ml an Flüssigkeiten an Bord mitführen.
Die Einschränkungen für Reisen mit Flüssigkeiten entsprechen den oben aufgeführten regulären Einschränkungen. Sie dürfen jedoch keinen Alkohol an Bord von Inlandsflügen mitführen. Bitte verpacken Sie Alkohol ggf. im aufgegebenen Gepäck.
Die Einschränkungen für Reisen mit Flüssigkeiten entsprechen den oben aufgeführten regulären Einschränkungen.
Fluggäste, die nach Europa oder Grossbritannien reisen und keinen Anschlussflug gebucht haben, können auf ihrer letzten Teilstrecke an Bord zollfreie Flüssigkeiten einkaufen.
Die Einschränkungen für Reisen mit Flüssigkeiten entsprechen den oben aufgeführten regulären Einschränkungen. Sie dürfen jedoch weder Flüssigkeiten mit an Bord nehmen (ausser Medikamente oder Babynahrung) noch an Bord zollfreie Artikel kaufen, wenn Sie von Indien aus mit einem Anschlussflug weiterfliegen.
Die Einschränkungen für Reisen mit Flüssigkeiten entsprechen den regulären Bestimmungen (siehe oben), jedoch nur bei Direktflügen. Bei einem Anschlussflug durch Indonesien dürfen Sie keine Flüssigkeiten mit an Bord bringen.
Sie dürfen die folgenden Flüssigkeiten, Sprays und Gels im Handgepäck mitführen, wenn Sie diese im Duty-Free-Shop am Abflughafen gekauft haben und Sie in den folgenden Ländern abreisen, vorausgesetzt, dass die Artikel in einem versiegelten, manipulationssicheren Beutel verpackt sind, Sie über einen Kaufbeleg verfügen und keine weiteren Einschränkungen seitens der Behörden Ihres Reiseziels vorliegen.
Österreich
Australien
Bahrain
Belgien
Bulgarien
Kambodscha
Kanada
Volksrepublik China
Zypern
Tschechische Republik
Dänemark
Estland
Fidschi
Finnland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Ungarn
Island
Indien
Indonesien
Irland
Italien
Japan
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Malaysia
Mauritius
Neuseeland
Niederlande
Norwegen
Pakistan
Philippinen
Polen
Portugal
Katar
Republik Südkorea
Rumänien
Singapur
Slowakei
Slowenien
Südafrika
Spanien
Schweden
Schweiz
Taiwan
Thailand
Vereinigte Arabische Emirate
Grossbritannien
Vereinigte Staaten von Amerika
Vietnam
Die Einschränkungen für Reisen mit Flüssigkeiten entsprechen den regulären Bestimmungen (siehe oben), jedoch nur bei Direktflügen.
Flüge nach Neuseeland
Flüssigkeiten
Die Einschränkungen für Reisen mit Flüssigkeiten entsprechen den regulären Bestimmungen (siehe oben), jedoch nur bei Direktflügen und Anschlussflügen im Inland. Bei einem internationalen Anschlussflug über Neuseeland dürfen Sie keine Flüssigkeiten mit an Bord bringen.
Honiggläser und Nahrungsergänzungsmittel mit Fischöl mit einem Volumen von mehr als 100 ml müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.
Flüge von Neuseeland
Puderförmige Substanzen
Passagiere dürfen maximal 350 ml anorganische puderförmige Substanzen (z. B. Salz, Sand, Talkumpuder und einige Arten von Make-up) in der Kabine eines Flugzeuges aus Neuseeland befördern. Bei Abreise aus Neuseeland müssen Passagiere puderförmige Substanzen, Flüssigkeiten, Sprays und Gels aus ihrem Handgepäck entfernen und separat in die Ablage zur Röntgenüberprüfung an der Sicherheitskontrolle legen.
Von der Beschränkung auf 350 ml ausgenommen sind Babyprodukte, die zur Pflege bzw. Ernährung eines Babys/Kleinkinds genutzt werden, medizinische/therapeutische Produkte und eingeäscherte Überreste. Ebenso sind zollfrei erworbene puderförmige Substanzen ausgenommen, wenn sie in einem versiegelten Beutel mit beiliegenden Kaufbeleg verpackt sind.
Die Einschränkungen für Reisen mit Flüssigkeiten entsprechen den regulären Bestimmungen (siehe oben), jedoch nur bei Direktflügen. Bei einem Anschlussflug durch Taiwan dürfen Sie keine Flüssigkeiten mit an Bord bringen.
Puderförmige Substanzen
Passagiere dürfen bei einem Flug in die USA bis zu 350 ml puderförmige Substanzen (z. B. Mehl, Zucker, gemahlener Kaffee, Gewürze) in der Kabine mitführen. Passagiere werden am Flugsteig in Hong Kong vor Abflug einer zusätzlichen Sicherheitskontrolle unterzogen (dies gilt auch in Vancouver für Passagiere, die mit Flug CX888 nach New York reisen).
Ausgenommen von der Beschränkung auf 350 ml sind Babynahrung, Medikamente und sterbliche Überreste. Ebenso sind zollfrei erworbene puderförmige Substanzen ausgenommen, wenn sie in einem ordnungsgemäss versiegelten, manipulationssicheren Beutel verpackt sind.
Hilfreiche Links
Flüssigkeiten, Sprays, Gels und puderförmige Substanzen mit an Bord bringen
Sie können Flüssigkeiten, Sprays und Gels in Ihrem Handgepäck mitnehmen, solange sie jeweils das Maximalvolumen von 100mlnicht überschreiten und in einem wiederverschliessbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einer maximalen Füllmenge von 1 Liter pro Passagier mitgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie unten.
Für die Beförderung bestimmter Arten puderförmiger Substanzen in der Kabine bestehen in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie in Australien/Neuseeland Sicherheitsbeschränkungen, die das Maximalvolumen auf 350mlbegrenzen. Bitte lesen Sie nachstehend weitere Informationen bezüglich Ausnahmen auf bestimmten Flugstrecken.
Artikel, die dieses vorgeschriebene Volumen überschreiten, sollten Sie im aufgegebenen Gepäck verstauen. Bitte beachten Sie, dass das Sicherheitspersonal am Flughafen Ihnen Gegenstände, die diesen Bestimmungen nicht entsprechen, vor dem Flug abnehmen wird.
Verpackung Ihrer Gegenstände
Bitte verwenden Sie einen wiederverschliessbaren, durchsichtigen Plastikbeutel oder eine durchsichtige Hülle, um Ihre Flüssigkeiten zu transportieren, wobei folgende Anforderungen erfüllt sein müssen:
- Darf 20 cm in Höhe und Breite nicht überschreiten
- Darf die Füllmenge von 1 Liter nicht überschreiten
- Muss transparent und wiederverschliessbar sein
- Gegenstände müssen gut hineinpassen
- Der Beutel muss sich schliessen lassen
- Ein Beutel pro Fluggast
- Beutel muss für die Sicherheitskontrolle separat vom Handgepäck vorgelegt werden
Arten von Gegenständen
Bitte orientieren Sie sich an folgenden Arten von Flüssigkeiten, Gels und Sprays:
- Gels wie Haargel oder Duschgel
- Lotionen und Flüssigkeiten wie Sonnencreme oder Roll-on-Deodorants
- Pasten wie Zahnpasta oder Vaseline (nur bei Reisen mit Kleinkindern)
- Schaum und Sprays in Druckbehältern wie Rasierschaum oder Deodorants
- Lebensmittel wie Wasser oder Joghurt
- Flüssige Kosmetika wie Foundation oder Lipgloss
Ausnahmen
Die folgenden Gegenstände dürfen in Mengen von mehr als 100 ml im Handgepäck mitgeführt werden, wenn sie für die Verwendung während Ihrer Reise vorgesehen sind und bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
- Medikamente, die bei der Reise unverzichtbar sind, wie beispielsweise für Diabetiker
- Babynahrung in fester oder flüssiger Form (wenn Sie mit einem Kleinkind reisen)
- Abgepumpte Milch stillender Mütter, die mit oder ohne Baby reisen
- Feste Kosmetika wie Lippenstifte, Puder und feste Deodorants
Bitte beachten: Die oben genannten Ausnahmen gelten vorbehaltlich der Prüfung durch das Sicherheitspersonal.
Zollfreie Artikel
Sie können eine beliebige Menge an Flüssigkeiten, Sprays und Gels mit an Bord nehmen, die Sie im Duty-Free-Bereich gekauft haben, vorausgesetzt, Sie heben die Quittung auf und transportieren die Ware in einem versiegelten, manipulationssicheren Beutel. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in allen Duty-Free-Geschäften einen versiegelten, manipulationssicheren Beutel erhalten.
Ausnahmen auf bestimmten Flugstrecken
Bei einigen Reisezielen gelten Einschränkungen in Bezug auf Flüssigkeiten, Sprays, Gels oder puderförmige Substanzen, die Sie in Ihrem Handgepäck mitnehmen dürfen. Erkundigen Sie sich stets vor Ihrer Reise bei den zuständigen Behörden des Landes, das Sie besuchen, damit Sie diese Gegenstände korrekt verpacken.