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Kontrollierte und verbotene Gegenstände

Reisen mit Ersatzbatterien

Ersatzbatterien können Brände verursachen, wenn sie nicht ordnungsgemäss getragen werden.

Alle Arten von Ersatzbatterien (z. B. Lithium-Batterien, Nickel-Cadmium (Ni-Cad) und Alkali) können sicher in Ihrem Handgepäck transportiert werden, sofern sie ausreichend gegen Kurzschluss geschützt sind. Sie können Sie folgendermassen für die Reise präparieren:

  • Die Batterien in ihrer Originalverpackung mitnehmen ODER
  • Die Enden überkleben ODER
  • Jede Batterie in einem separaten Plastikbeutel oder einer Schutzhülle verstauen
  • Alle Batterien in elektronischen Geräten, z. B. Kameras, Mobiltelefonen und Computern ausschalten, damit sie nicht aus Versehen im aufgegebenen Gepäck eingeschaltet werden können

Ob eine Lithiumbatterie mit an Bord genommen werden darf, hängt von ihrer Konfiguration und der Nennenergie in Wattstunden (Wh) ab (bei Lithium-Ionen/ Polymer-Akkus) oder vom Lithiumgehalt (LC) (bei nicht aufladbaren Lithium-Metall-Batterien). Da wir nur Flughäfen anfliegen, an denen es strenge Sicherheitskontrollen gibt, werden Ihre Gegenstände beschlagnahmt, wenn sie nicht den Vorgaben entsprechen.

Für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitreisenden beachten Sie bitte unsere Bestimmungen und lesen Sie unsere weiteren Richtlinien für Reisen mit Lithiumbatterien.

Unter Medizinische Geräte erhalten Sie weitere Informationen zu tragbaren elektronischen medizinischen Geräten.

Smart Bags mit integrierten Lithiumbatterien zum Aufladen eines externen Geräts oder zur Stromversorgung der Räder der Tasche mit nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien werden nicht als Handgepäck oder Aufgabegepäck akzeptiert, es sei denn, das Gerät enthält nur Lithiumbatterien, die nicht mehr als 0,3 g Lithium-Metall-Batterien oder 2,7 Wh Lithium-Ionen-Batterien enthalten.

Diese Art von Smart Bags wird nicht als tragbares elektronisches Gerät (PED; portable electronic device) betrachtet; die jeweiligen Batterien werden wie eine Powerbank oder Ersatz-Lithium-Batterie betrachtet.

 

Aufgegebenes Gepäck

  • Wenn Sie mit einer Smart Bag reisen, müssen Sie in der Lage sein, die Batterie zu entfernen, falls die Tasche zu irgendeinem Zeitpunkt während der Reise eingecheckt werden muss.
  • Sie müssen die entnommene Lithium-Batterie in Ihrem Handgepäck mitführen und diese wird gemäss den geltenden Lithium-Batterie-Ersatzanforderungen behandelt.

Handgepäck

  • Wenn Sie die Smart Bag als Handgepäck mitnehmen möchten, muss die Batterie herausnehmbar sein und in der Tasche verbleiben.
  • Wenn die Batterie nicht entfernt werden kann, ist die Tasche nicht zur Beförderung als aufgegebenes oder Handgepäck zugelassen.

 

Wir empfehlen den Passagieren, sich bei den Fluggesellschaften ihrer Anschlussflüge zu erkundigen, um ihre Richtlinien bezüglich Batterien und Smart Bags zu klären.

Kleine Lithiumbatterien

Jede Art von Ersatzbatterien (einschliesslich Lithium-Batterien, Power Banks, Alkali-Trockenzellen)

Ersatz-Lithium-Batterien müssen einen Wert unter 100 Wattstunden (Wh)/2 g Lithiumgehalt (LC) haben

Beispiele:

  • Zellen für Mobiltelefone
  • Kameras
  • Uhren
  • tragbare Musikabspielgeräte
  • Laptops.

Im Kabinengepäck

  • 20 Stück pro Passagier
  • Müssen korrekt vorgelegt werden (entweder in der Originalverpackung, mit überklebten Enden oder jede in einer separaten Plastiktüte)

Im aufgegebenen Gepäck

  • Alle Arten von Ersatzbatterien sind im aufgegebenen Gepäck streng verboten. Dies schliesst u.a. Lithium-, Alkali- und Trockenbatterien ein, ist aber nicht nur darauf beschränkt.

Im Gepäck verboten

  • Nicht aufladbare Batterien mit einem Lithiumgehalt von über 2 g (z. B. Batterien der Grösse ‚C‘ oder mehr), dürfen nicht mit an Bord genommen werden und müssen als Luftfracht gemäss der IATA Bestimmungen zu Gefahrengütern deklariert und transportiert werden.
Mittlere Lithium-Batterien

Mittlere Lithium-Batterien

100 - 160 Wattstunden (Wh)

Beispiele:

  • Laptop-Akkus mit verlängerter Lebensdauer
  • Batterien für professionelle audiovisuelle Anwendungen
  • Tragbare medizinische Geräte, z. B. tragbare Sauerstoffkonzentratoren

Im Kabinengepäck

  • 2 Stück pro Passagier 
  • Müssen korrekt vorgelegt werden (entweder in der Originalverpackung, mit überklebten Enden oder jede in einer separaten Plastiktüte)

Im aufgegebenen Gepäck

  • Erlaubte integrierte Geräte
Grosse Lithiumbatterien

Grosse Lithiumbatterien

160+ Wattstunden

Beispiele:

  • Industriegeräte, manche Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge
  • Mobilitätshilfen und Roller.

Im Gepäck verboten

Ausnahmen

  • Lithium-Ionen-batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Fortbewegungshilfen für Passagiere, deren Mobilität entweder durch eine Behinderung, ihre Gesundheit oder ihr Alter eingeschränkt ist, oder die sich momentan nicht vollständig bewegen können (z. B. wegen eines gebrochenes Beines).
    Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, um Unterstützung zu erhalten.

Bitte beachten Sie: Ersatz-Lithium-Batterien  auch „lose“ Batterien genannt – werden einzeln getragen und als Backup verwendet , um Lithium-Ionen-Batterien aufzuladen, die in Mobiltelefonen, Laptops und anderen Geräten installiert sind. Zu Lithium-Ersatzbatterien können tragbare Ladegeräte oder Power Banks gehören (mit eingebauten Lithiumbatterien). 

Bitte packen Sie Lithium-Ersatzbatterien gemäss den obigen Vorschriften in Ihr Handgepäck.

In diesem Sicherheitsvideo der CASA (Zivile Luftfahrtsicherheitsbehörde) erfahren Sie mehr über das Reisen mit Lithium-Batterien.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie unseren Mitarbeitern jederzeit folgenden Informationen zur Verfügung stellen können:

1. Wattstunden (Wh) oder Lithiumgehalt (g) aller installierten Batterien und Ersatzbatterien, die Sie im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitführen möchten.

(Folgende Rechnung hilft Ihnen dabei: 
Umrechnung von Ampere-Stunden (Ah) in Wattstunden (Wh): Multiplizieren Sie Ah x Voltzahl (V), (1 Ah = 1000 mAh). Beide Angaben finden Sie auf der Batterie aufgedruckt.

Beispiel: Beispiel: 2,38 Ah x 14,4 V = 34 Wh für die Lithium-Ionen-Batterie eines Laptops.

Lithiumbatterien mit keiner oder einer unklaren Kennzeichnung zur Wattstunde (Wh) oder zum Lithiumgehalt (LC) dürfen nicht mitgeführt werden.

2. Müssen den Vorgaben der Testanforderungen der Vereinten Nationen (UN) entsprechen, die im Handbuch der Tests und Kriterien der Vereinten Nationen unter Teil III Abschnitt 38.3 festgelegt sind.

3. Geräte mit eingebauten oder angeschlossenen Lithiumbatterien – wie beispielsweise Laptops, Kameras und Handys – müssen komplett ausgeschaltet werden (sie dürfen sich nicht im Ruhezustand oder Energiesparmodus befinden). Es muss sichergestellt werden, dass sie nicht versehentlich im aufgegebenen Gepäck aktiviert werden können und sie müssen gegen mögliche Beschädigung geschützt sein.

4. Die maximale Anzahl von Geräten und elektronischen Geräten, die Lithium-Batterien enthalten (jedes Stück innerhalb von 100 Wh oder 2 g) für die Beförderung im aufgegebenen Gepäck beträgt 15 Stück pro Passagier und bis zu 15 Stück in jeder Tasche. Zum Beispiel:

  • 15 Stück pro Passagier insgesamt (z. B. ein Passagier gibt zwei Taschen auf)
  • Maximal 15 Stück in einer Tasche (z. B. zwei Passagiere geben nur eine Tasche auf)

5. Die Vorschriften des «US Department of Transportation» für Flugreisen mit Lithiumbatterien in die/aus den Vereinigten Staaten finden Passagiere unter www.phmsa.dot.gov/safetravel

6. Nicht aufladbare Batterien mit mehr als 2 Gramm Lithium (z. B. Batterien der Grösse ‘C‘ oder mehr), dürfen nicht mit an Bord genommen werden und müssen als Luftfracht gemäss der IATA Bestimmungen zu Gefahrengütern deklariert und transportiert werden.

7. E-Zigaretten dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt oder an Bord verwendet werden.

Bitte beachten Sie: Kleinfahrzeuge, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten.

Angesichts des Brandrisikos von kleinen Fahrzeugen, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden – einschliesslich AirWheel, Solowheel, Hoverboards und Mini-Segways sowie anderer selbstbalancierende Stehroller – hat Cathay Pacific seit dem 9. Dezember 2015 ein Verbot für den Transport solcher Fahrzeuge und entsprechender Zubehörteile angekündigt, und zwar sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck auf allen Cathay Pacific-Flügen.

Cathay Pacific-Passagiere dürfen gemäss unseren Richtlinien keine kleinen Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien in das Flugzeug bringen. Wenn diese Gegenstände zum Flughafen gebracht werden, werden sie beim Check-in zurückgewiesen, und es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Entsorgung dieser verbotenen Gegenstände vor dem Einsteigen zu arrangieren. Cathay Pacific lagern diese Gegenstände aufgrund des damit verbundenen Brandrisikos nicht ein.

Verbot von Hoverboards und anderen selbstauswuchtenden Rollern

Beispiel:

  • AirWheel
  • Solowheel
  • Hoverboards und Mini-Segways
  • Andere selbstauswuchtende Roller

Wir bitten alle Passagiere, obige Vorgaben einzuhalten, wenn Sie Lithiumbatterien mitführen. Auch wenn wir unseren Passagieren ungern «Nein» sagen, sehen wir uns gezwungen, bei Entdeckung zu vieler oder nicht zugelassener Batterien, deren Transport zu verweigern.

Beim Check-in werden Sie unsere Mitarbeiter fragen, ob Sie sich mit unseren Bestimmungen zu Lithiumbatterien vertraut gemacht haben. Es ist eine Straftat, wenn Sie auf diese Frage nicht wahrheitsgemäss antworten. Sollten Sie überführt werden, kann dieses Vergehen eine Geldstrafe von 10'000 HKD und/oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten nach sich ziehen. Zusätzlich werden wir die Polizei und den Sicherheitsdienst des Flughafens informieren. Um dies zu vermeiden, machen Sie sich bitte mit unseren Richtlinien vertraut.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gepäck vor und/ oder nach dem Check-in durchsucht werden kann.