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Mitteilung der Europäischen Union

Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist

Die Europäische Kommission veröffentlicht von Zeit zu Zeit (normalerweise alle drei Monate) eine Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist. Diese schwarze Liste steht auf der Website der Europäischen Kommission zur Verfügung und ist über folgenden Link zugänglich.

https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_en

Flüge mit Abflug aus Ländern der Europäischen Union

Gemäss Verordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Kommission haben Passagiere, die einen Flug mit Abflug aus einem Land der Europäischen Union gebucht haben, unter Umständen Anrecht auf eine bestimmte Entschädigung oder Unterstützung im Falle, dass Ihnen die Beförderung verwehrt wird, ein Flug annulliert wurde oder stark verspätet war. Falls Ihr Flug davon betroffen war und Sie Ihre Rechte prüfen möchten, können Sie die Verordnung einsehen und erfahren, an wen Sie sich wenden sollten.