Mitteilung der Europäischen Union
Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist
Die Europäische Kommission veröffentlicht von Zeit zu Zeit (normalerweise alle drei Monate) eine Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist. Diese schwarze Liste steht auf der Website der Europäischen Kommission zur Verfügung und ist über folgenden Link zugänglich.
https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_en
Flüge mit Abflug aus Ländern der Europäischen Union
Gemäss Verordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Kommission haben Passagiere, die einen Flug mit Abflug aus einem Land der Europäischen Union gebucht haben, unter Umständen Anrecht auf eine bestimmte Entschädigung oder Unterstützung im Falle, dass Ihnen die Beförderung verwehrt wird, ein Flug annulliert wurde oder stark verspätet war. Falls Ihr Flug davon betroffen war und Sie Ihre Rechte prüfen möchten, können Sie die Verordnung einsehen und erfahren, an wen Sie sich wenden sollten.
Mehr zu rechtlichen Hinweisen und Datenschutz
Cathay Pacific-Beförderungsbedingungen (PDF)
Mitteilung über die Fluggastrechte-Verordnung für Reisen nach/von Indien (PDF)
Mitteilung über die Rechte auf Leistungen gemäss israelischem Luftverkehrsdienstegesetz (PDF)
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