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Mobilitätshilfen

Informationen zum Reisen mit Rollstuhl sowie zur Verstauung und zum Mitführen von Batterien

Für unsere Passagiere, die wegen eingeschränkter Mobilität auf eine Mobilitätshilfe angewiesen sind, stehen ein Rollstuhlservice und Begleitpersonal zur Verfügung. Ein Begleiter bringt Sie (abhängig von den Flughafeneinrichtungen) innerhalb des Flughafens zum Gate oder zur Flugzeugtür.

Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich vor Ihrem Flug an unseren Kundenservice, um diesen Rollstuhlservice anzufordern, damit wir eine reibungslose und sichere Reise gewährleisten können.

Wenn Sie an Bord Hilfe benötigen, um zum Ausgang oder zur Toilette zu gelangen, stehen Ihnen an Bord ein Rollstuhl sowie ein Gangplatz mit beweglicher Armlehne zur Verfügung. Unsere Kabinenbesatzung hilft Ihnen gerne vom Rollstuhl auf Ihren Sitzplatz und von Ihrem Sitzplatz zurück in Ihren Rollstuhl.

Wenn Sie in einer Gruppe mit zehn oder mehr Passagieren reisen, die einen Rollstuhl benötigen, wenden Sie sich bitte mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit Ihres Fluges mit Cathay Pacific an unseren Kundenservice.

Reisen mit dem eigenen Rollstuhl

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität können einen eigenen manuellen oder batteriebetriebenen Rollstuhl zum Abflug-Gate sowie – falls die Flughafeneinrichtungen dies erlauben – zur Flugzeugtür mitbringen.

Nicht zusammenklappbare manuelle oder batteriebetriebene Rollstühle können als Gepäck aufgegeben werden. Sie können am Check-in-Schalter oder am Abfluggate abgegeben werden und werden Ihnen nach der Landung an der Flugzeugtür zurückgegeben. Wir tun unser Möglichstes, Ihren Rollstuhl nicht zu zerlegen. Wenn notwendig, werden wir diesen für den Passagier jedoch demontieren und wieder zusammensetzen. 

Mitzuführende Informationen

  • Benutzerhandbuch und Batterien für Ihren Rollstuhl
  • Spezielle Werkzeuge zur Demontage und Montage des Rollstuhls, falls erforderlich.
  • Testdokument der UN für Lithium-Ionenbatterien bei Rollstühlen mit Lithium-Ionenbatterien; diese müssen die Anforderungen der UN an Li-Zellen und Li-Batterien, Teil III, Abschnitt 38,3 erfüllen.
  • Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität fällt keine Rollstuhlgebühr an.

Wir akzeptieren alle Arten von batteriebetriebenen Rollstühlen im Frachtbereich, z. B. Rollstühle mit Trockenbatterie, Nassbatterie, Gelbatterie oder auslaufsicheren elektrischen Speicherbatterien. Rollstühle mit Lithium-Ionenbatterien oder ähnliche Mobilitätshilfen dürfen als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass der Batterietyp den Testanforderungen der Vereinten Nationen (UN) wie sie im UN-Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Abschnitt 38.3 dargelegt sind, entspricht. Um die internationalen Sicherheitsbestimmungen für den Luftverkehr zu erfüllen, müssen bestimmte Sicherheitsverfahren befolgt werden. Die Bestimmungen sind nachstehend zu finden:

Batterietyp  Anweisungen Ersatzbatterien
Lithium-Ionenbatterien

Die Batterie(n) kann/können im Rollstuhl (in der Mobilitätshilfe) eingesetzt bleiben,

  • wenn die Batterie(n) durch das Design der Mobilitätshilfe vor Schäden geschützt und sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist/sind.
  • Die elektrischen Schaltkreise sind gemäss den Anweisungen des Herstellers isoliert.
  • Es gibt keine Wattstundenobergrenze, wenn die Lithiumbatterien im Gerät verbleiben.

 

  • Eine Ersatz-Lithium-Ionenbatterie mit max. 300 Wh
  • Zwei Ersatzbatterien mit max. 160 Wh
  • (zusätzlich zu den entfernten Batterien, falls zutreffend)

Die Batterie(n) muss/müssen entfernt werden,

  • wenn das Design der Mobilitätshilfe keinen angemessenen Schutz bietet und die Batterie(n) nicht sicher am Gerät befestigt ist/sind (gemäss den Anweisungen des Herstellers).
  • Entfernte Batterien müssen vor einem Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse).
  • Legen Sie die Batterien zum Schutz vor Schäden einzeln in eine Schutztasche und bringen Sie sie mit in die Kabine.
  • Die maximal erlaubte Leistung entfernter Batterien beträgt 300 Wh oder jeweils 160 Wh bei Geräten mit zwei Batterien.

Nicht auslauffähige Nassbatterien

(entspricht der Sonderbestimmung A67)

Beispiele: Gel, versiegelte Bleisäure oder AGM-Batterie

Die Rollstuhlbatterie(n) können entweder: 
 

im Rollstuhl (in der Mobilitätshilfe) eingesetzt bleiben, wenn

  • die Batterie(n) sicher an der Mobilitätshilfe befestigt ist/sind.
  • die Batterie(n) durch das Design der Mobilitätshilfe angemessen vor Schäden geschützt ist/sind.
  • die elektrischen Schaltkreise gemäss den Anweisungen des Herstellers isoliert sind.


oder 

  • gemäss den Anweisungen des Herstellers oder Besitzers entfernt werden.
  • Entfernte Batterien müssen vor einem Kurzschluss geschützt werden (z. B. durch Abdecken oder Abkleben freiliegender Anschlüsse).
  • Die entfernte Batterie muss von einer stabilen Verpackung umgeben sein, die im Frachtraum gesichert werden muss.
Eine auslaufsichere Nassbatterie als Ersatz

 

Nickel-Metallhydrid-Batterien

(entspricht der Sonderbestimmung A199)

Beispiele: Nickel-Cadmium- (NiCd) oder Nickel-Metalhydrid- (NiMh) Batterien)

Zwei Nickel-Metallhydrid-Batterien als Ersatz

Trockenbatterien

(entspricht der Sonderbestimmung 123)

Zwei Trockenbatterien als Ersatz
Nicht auslaufsichere Batterien

Nicht auslaufsichere Batterien müssen sicher am Rollstuhl, Roller oder an der Mobilitätshilfe befestigt sein und im Gerät verbleiben. Das Gerät muss aufrecht im Flugzeug verstaut werden. Die Stromversorgung muss getrennt oder isoliert sein, damit sie nicht versehentlich aktiviert werden kann. Dies kann gemäss den Anweisungen des Herstellers erreicht werden. 

Es sind keine Ersatzbatterien gestattet.


Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, falls Sie Hilfe benötigen. Geben Sie bitte auch Gewicht und Grösse Ihres Rollstuhls sowie den Batterietyp, den Sie für Ihren batteriebetriebenen Rollstuhl verwenden, und die Wattstunden der Lithium-Ionenbatterie an, sofern Ihr Rollstuhl mit einer Lithium-Ionenbatterie betrieben wird.

Je nach Flugzeugtyp und verfügbarem Platz kann Cathay Pacific einen zusammenklappbaren manuellen Rollstuhl in der Kabine verstauen. Bitte beachten Sie, dass der Stauraum nach der Reihenfolge der Anfragen vergeben wird.

Flugzeugtyp Grösse des Rollstuhls
773P 23 x 66 x 76 cm (Höhe x Breite x Tiefe)
A33E
A33K

 

Flugzeugtyp
Grösse des Rollstuhls
773A
33 x 91 x 106 cm (Höhe x Breite x Tiefe)
773K
A35G

 

Flugzeugtyp Grösse des Rollstuhls
A33P 36,8 x 81,3 x 92,7 cm (Höhe x Breite x Tiefe)

 

Sicherheitshilfe

In den meisten Fällen reisen Passagiere mit eingeschränkter Mobilität eigenständig.  Es kann jedoch vorkommen, dass Sie eine Sicherheitsbegleitperson benötigen, sofern Sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, im Notfall bei einer Evakuierung das Flugzeug eigenständig zu verlassen.

Gehstöcke, Krücken und Rollatoren

Gehstöcke, Gehhilfen und Krücken können mit in der Flugzeugkabine transportiert werden, vorausgesetzt, dass diese gemäss den Sicherheitsbestimmungen an Bord verstaut werden. Sofern Ihr Rollator zusammenklappbar ist und das Kabinenpersonal diesen sicher verstauen kann, kann dieser ebenfalls mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Aus Sicherheitsgründen können nicht zusammenklappbare Rollatoren nicht mit in die Kabine genommen, sondern müssen stattdessen eingecheckt werden.  Sie können Ihren Rollator bis zum Abfluggate benutzen. Dort wird er dann als bevorzugtes Gepäck in den Frachtraum der Maschine aufgeben.

Einige Passagiere mit Behinderung benötigen wirbelsäulenunterstützende Vorrichtungen. Folgende wirbelsäulenunterstützende Vorrichtungen sind auf allen Flügen mit Cathay Pacific Airways gestattet:

  • Aspen Seating Orthosis (ASO)
    Die Aspen Seating Orthosis ist ausschliesslich für Passagiere ab drei Jahren zulässig. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website von Aspen.
  • MERU TravelChair
    Der TravelChair passt in einen Standard-Flugzeugsitz und bietet eine stabile Haltungsunterstützung für Kinder mit eingeschränkter Mobilität. Der TravelChair eignet sich für Kinder von 3 bis 11 Jahren (abhängig von Grösse und Gewicht). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von MERU.
  • DAWS Engineering Disabled Children Travel Chair, P/N TC2000-00
    Ausschliesslich für Passagiere ab drei Jahren zulässig.
  • Crelling Harness, Model 27
    Der Crelling Harness dient als wirbelsäulenunterstützende Vorrichtung für Kleinkinder, Kinder und Erwachsene und hält diese in einer aufrechten Sitzposition. Crelling Harness, Model 27 ist auf allen Flügen zugelassen. Diese Modelle sind in unterschiedlichen Grössen für Passagiere ab zwei Jahren bis ins Erwachsenenalter erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf der  Website von Crelling Harness
  • Körperstützen
    Passagiere können mit am Körper getragenen wirbelsäulenunterstützenden Vorrichtungen reisen, die nicht am Flugzeugsitz angebracht werden müssen (z. B. Körperstützen).

    Wirbelsäulenunterstützende Vorrichtungen müssen vom Passagier selbst mitgeführt werden. Dieser ist ausserdem für die Anbringung, Verwendung und Entfernung selbst verantwortlich.

    Richten Sie sich bei der Verwendung wirbelsäulenunterstützender Vorrichtungen nach der Bedienungsanleitung des Herstellers. Der Sitzgurt des Flugzeugsitzes muss als Hauptbefestigung dienen. Wirbelsäulenunterstützende Vorrichtungen können kostenfrei mitgeführt werden.

    Wenn Sie mit anderen als den oben genannten wirbelsäulenunterstützenden Vorrichtungen reisen, wenden Sie sich bitte mindestens sieben Tage vor der Abreise an unseren Kundenservice.