Beschränkte und verbotene Gegenstände
Hinweis für Fluggäste, die nach Hong Kong reisen oder dort umsteigen
Neben Feuerwaffen und Munition, wie auf dieser Seite beschrieben:
- Auch Elektroschocker, Tränengas, Schlagringe und ausziehbare Schlagstöcke gelten gemäss den Gesetzen von Hong Kong als verbotene Gegenstände, unabhängig davon, ob Sie nach Hong Kong reisen oder dort nur umsteigen. Ein Verstoss gegen diese Gesetze kann eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 HKD sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu 14 Jahren nach sich ziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Polizei von Hong Kong.
- Ab dem 1. Februar 2023 wird Cannabidiol (CBD), das häufig in Produkten wie Ölen, Gels und Süssigkeiten enthalten ist, gemäss der Verordnung zu gefährlichen Drogen (DDO, Dangerous Drugs Ordinance) in Hong Kong als gefährliche Droge eingestuft. Jeder, der sich in Besitz von CBD befindet, es konsumiert, damit handelt und/oder es herstellt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 5 000 000 HKD und einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Betäubungsmitteldezernats der Sicherheitsbehörde.
Verbotene Gegenstände
Zur Sicherheit all unserer Kunden sollten Sie folgende verbotenen Gegenstände nicht in Ihrem Gepäck mitführen. Da wir nur Flughäfen anfliegen, an denen strenge Sicherheitskontrollen gelten, werden Ihre Gegenstände beschlagnahmt, wenn sie nicht den Vorgaben entsprechen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu gefährlichen Gütern der Behörde für zivilen Luftverkehr von Hong Kong. Der Link wird in einem neuen Fenster geöffnet, das von externen Anbietern betrieben wird. Es gelten möglicherweise andere Zugangsrichtlinien als bei Cathay Pacific.
Regeln für alle Gepäckstücke
Betäubungsgegenstände
Sie dürfen keine Betäubungsgegenstände mit an Bord nehmen, die speziell dafür entwickelt wurden, um zu betäuben oder bewegungsunfähig zu machen.
Dazu gehören:
- Elektroschocker, Taser und Elektroschock-Schlagstöcke
- Bolzenschussgeräte für Tiere
- Chemikalien, Gase und Sprays, die bewegungs- und handlungsunfähig machen. Zum Beispiel Tränengas, Pfeffersprays, Säuresprays und Tierabwehrsprays
- Elektrische Betäubungsgegenstände
Sprengstoffe und entzündliche Substanzen
Sie dürfen keine Sprengstoffe oder entzündlichen Substanzen mit an Bord nehmen. Dazu gehören Gegenstände, die tatsächlich oder scheinbar schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit an Bord gefährden können.
- Munition
- Sprengkapseln
- Zünder und Zündschnüre
- Nachbauten oder Imitate von Sprengssätzen
- Munition, Feuerwerkskörper, Spielzeugfeuerwerkskörper und Fackeln
- Minen, Granaten und andere militärische Sprengkörper
- Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik
- Rauchgranaten und andere raucherzeugende Module
- Dynamit, Schiesspulver und Plastiksprengstoffe
Entzündliche Gegenstände
Sie dürfen keine entzündlichen Substanzen mit an Bord nehmen. Dazu gehören schädliche Gase, Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin und entzündliche Feststoffe.
- Camping-Gas, Brenner und andere schädliche Gase
- Entzündliche Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Benzin und Diesel
- Farben, Verdünnungsmittel und flüssige Klebstoffe
- Entzündliche Feststoffe wie Reibungsstreichhölzer, Einweggrills und Steinkohle
- Überall-Zündhölzer", Kohle, Phosphor und leicht entzündliche Gegenstände
- Flammenlose Kocher für selbsterhitzende Mahlzeiten, wie zum Beispiel selbsterhitzende Meals Ready-to-Eat (MRE) oder selbsterhitzende Eintöpfe
Schädliche Materialien
Sie dürfen keine Oxidationsmittel, Gifte, Ätzstoffe oder gefährliche Materialien mit an Bord nehmen. Zu gefährlichen Materialien gehören radioaktive, biologische und chemische Substanzen.
- Oxidierende Flüssigkeiten oder Feststoffe wie Bleichmittel, Bleichpulver und Peroxide
- Toxische und giftige Substanzen wie Pestizide, Unkrautvernichter, Arsen oder Zyanid
- Gefährliche chemische und biologische Substanzen, z. B. potentiell infektiöse Substanzen wie Bioprodukte
- Komprimierte Gase (entzündlich, nichtentzündlich oder giftig), z. B. Butan, Propan, Sauerstoffflaschen, Feuerzeugbenzin oder Behälter, Aerosole
- Ätzende Materialien wie Quecksilber (können in Thermometern oder Blutdruckmessgeräten enthalten sein), Säuren, Alkalien und Nassbatterien
- Ätzstoffe (Auto- oder andere Nassbatterien, Quecksilber)
- Radioaktive Materialien
Gefährliche Gegenstände
Sie dürfen nicht mit Gegenständen sowie mit Lithiumbatterien betriebenen Fahrzeugen reisen, die andere Passagiere ernsthaft gefährden könnten. Dazu gehören alle Substanzen, die die Sicherheit während des Fluges gefährden können, z. B. magnetisierte, aggressive oder reizende Stoffe
- Kleine mit Lithium-Ionenbatterien betriebene Fahrzeuge, wie das AirWheel, Solowheel, Hoverboard und andere selbstbalancierende Roller sowie Mini-Segways
- Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
- Lithium-Batterien
- Pyrotechnische Materialien
E-Zigaretten/E-Flüssigkeiten (Hong Kong, Indien, Singapur und Taiwan)
Passagieren ist es nicht gestattet, elektronische Zigaretten und andere ähnliche oder verwandte Produkte nach Hong Kong, Indien, Singapur und Taiwan einzuführen. Spezifische Einzelheiten finden Sie in den nationalen Bestimmungen, die je nach Land variieren.
Die Regierung der Sonderverwaltungsregion Hong Kong hat ein Verbot der Einfuhr, der Werbung, der Herstellung, des Verkaufs und des Besitzes von alternativen Raucherprodukten, erhitzten Tabakerzeugnissen und Kräuterzigaretten verhängt. Das gilt auch für den persönlichen Gebrauch. Passagiere, die ihre Reise in Hong Kong beginnen oder beenden, dürfen diese Gegenstände weder in ihrem aufgegebenen noch in ihrem Handgepäck mitführen. Passagiere, die über Hong Kong reisen, sind davon nicht betroffen.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Amts für Tabak- und Alkoholkontrolle.
Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt in Taiwan hat im Rahmen des Tobacco Hazards Prevention Act ein Verbot für elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) und die dazugehörigen Flüssigkeiten (E-Liquids) verhängt. Daher ist der Import dieser Produkte nach Taiwan untersagt.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Zolls von Taipei.
Das Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge in Indien hat ein Verbot von elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten), einschliesslich aller elektronischen Nikotin-Liefersysteme (ENDS), erhitzter, nicht brennender Produkte, E-Wasserpfeifen und ähnlicher Geräte, verhängt, mit Ausnahme derer, die nach dem Drugs and Cosmetics Act von 1940 lizenziert sind. Daher ist der Import, Export oder Transport dieser Gegenstände in Indien nicht gestattet.
Das Gesundheitsministerium in Singapur hat im Rahmen des Tabakgesetzes (TCASA) ein Verbot von elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten), einschliesslich aller elektronischen Nikotin-Liefersysteme (ENDS), erhitzter Tabakprodukte und E-Flüssigkeiten erlassen. Daher sind die Einfuhr, der Vertrieb, der Verkauf, der Kauf, die Verwendung und der Besitz dieser Produkte in Singapur untersagt.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der Behörde für Gesundheitswissenschaften von Singapur oder der Website des Gesundheitsministeriums von Singapur.
Tierprodukte auf EU-Reisen
Grundsätzlich ist es Passagieren nicht gestattet, jegliche Art von Fleisch- oder Milchprodukten in die EU einzuführen, ausgenommen Milchpulver für Babys, Babynahrung oder spezielle Nahrungsmittel bzw. Tierfutter, die aus medizinischen Gründen benötigt werden.
Produkte tierischen Ursprungs können Krankheitserreger enthalten, die ansteckende Krankheiten auf Tiere übertragen. Um der Verbreitung von Krankheiten vorzubeugen und im allgemeinen Interesse der Sicherheit unserer Passagiere, sind wir verpflichtet, die europäischen Richtlinien zur Tiergesundheit einzuhalten.
Passagiere dürfen generell kein Fleisch, keine Fleischprodukte, keine Milch und keine Milchprodukte in die EU einführen. Bitte beachten Sie, dass Passagiere aus Kroatien, von den Färöer-Inseln, aus Grönland und aus Island bis zu 10 kg solcher Produkte zum Eigenverbrauch mitführen dürfen.
Für obige Regel gilt eine Ausnahme: Es ist erlaubt, bis zu 2 kg Milchpulver für Säuglinge, Babynahrung oder Spezialnahrung/Tiernahrung für medizinische Zwecke mitzuführen. Die Gegenstände müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Produkt muss vor dem Verbrauch nicht gekühlt werden.
- Es handelt sich um ein verpacktes Markenprodukt.
- Die Verpackung ist nicht beschädigt.
Passagiere dürfen Fischereiprodukte (einschliesslich Fisch und bestimmte Schalentiere wie Garnelen, Hummer, tote Muscheln und Austern) bis zu einem Gewicht von insgesamt 20 kg oder einen Fisch, der 20 kg oder mehr wiegt, mitführen.
Dies gilt nicht für Passagiere, die von den Färöer-Inseln oder aus Island ankommen. Sie haben keine Gewichtsgrenzen für das Mitführen von Fischereiprodukten einzuhalten, vorausgesetzt, diese sind zum Eigenverbrauch vorgesehen.
Aktualisierungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website für Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission.
Laserpointer und Reisen in die Schweiz
Passagiere dürfen keine gefährlichen Laserpointer in die Schweiz importieren oder dort mit ihnen umsteigen.
Seit 1. Juni 2019 hat die Schweiz ein Verbot der folgenden gefährlichen Klassen von Laserpointern verhängt: 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4.
Andere nicht standardisierte Kennzeichnungen, einschliesslich Laser der Klassen 3A, IIIA oder 1C, gelten ebenfalls als gefährlich. Ein Laserpointer gilt als gefährlich und verboten, wenn er keine entschlüsselbare Kennzeichnung trägt, die angibt, zu welcher Laserklasse er gehört, oder wenn er überhaupt keine Kennzeichnung trägt.
Für Passagiere gilt es zu beachten, dass der Besitz, Import und Umstieg mit den o. g. Laserklassen verboten ist. (Der Besitz von Klasse 2 ist bis 1. Juni 2021 gestattet.)
Ungefährliche Laserpointer fallen nicht unter das Verbot. Weitere Einzelheiten finden Sie in diesem PDF oder auf der Website des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Beschlagnahmte Gegenstände
Bitten nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, um unsere Hinweise zu verbotenen Gegenständen durchzulesen.
Wir sagen ungern «Nein» zu unseren Kunden, aber wir möchten Sie bitten, die obigen Vorgaben zu Ihrer eigenen Sicherheit einzuhalten.
Rechtlich sind wir nicht für Gegenstände haftbar oder verantwortlich, die Passagieren vom Sicherheitspersonal am Flughafen abgenommen werden. denn das Personal handelt auf Grundlage international geltender Regierungsvorschriften.
Wir können nicht garantieren, dass konfiszierte Gegenstände an Sie zurückgegeben werden. Wenn uns das Sicherheitspersonal allerdings Gegenstände übergibt, bewahren wir sie gerne sieben Tage auf, damit Sie sie abholen können. Natürlich möchten wir, dass alle Kunden ihre beschlagnahmten Gegenstände zurückbekommen und darum tun wir alles, um dies zu ermöglichen.
Rückruf des MacBook Pro 15″ wegen des Akkus
Apple hat bestimmte 15″-MacBook-Pro-Modelle mit Retina-Display, die zwischen September 2015 und Februar 2017 verkauft wurden, zurückgerufen. Defekte Akkus in diesen MacBooks Pro können überhitzen und ein Brandschutzrisiko darstellen.
Wir bitten daher alle Passagiere, die betroffenen Modelle auf von Cathay Pacific durchgeführten Flügen nicht mit an Bord zu bringen, es sei denn, der Akku wurde vom Hersteller als sicher eingestuft oder ersetzt.
Ob Ihr Gerät betroffen ist, erfahren Sie mithilfe Ihrer Seriennummer auf der Website von Apple.
Motorunterstützte Fahrräder (PABs) und motorisierte persönliche Mobilitätshilfen (PMDs)
Reisende, die Fahrräder mit Hilfsmotor (PABs) und motorisierte Mobilitätshilfen (PMDs) einführen, müssen zuvor die Genehmigung der Behörde für Transport auf dem Landweg (LTA) einholen.
- Elektroroller
- Hoverboards
- Elektrische Einräder
- Elektrische Skateboards
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der LTA-Website.
Hinweis: Passagiere dürfen keine kleinen Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien in das Flugzeug bringen. Weitere Informationen finden Sie unter Verbot von Hoverboards und anderen selbstausgleichenden Rollern.
Satellitentelefone (Indien)
Passagiere dürfen keine Satellitentelefone nach Indien einführen.
Die indische Regierung hat die Einfuhr von Satellitentelefonen ohne vorherige Genehmigung im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck verboten. Passagiere, die durch Indien reisen, sind davon nicht betroffen.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Webseite Central Board of Indirect Taxes & Customs.
Pager und Walkie-Talkies (Vereinigte Arabische Emirate)
Passagiere dürfen keine Pager und Walkie-Talkies auf Flügen ab oder über Dubai mitnehmen. Alle Geräte, die im aufgegebenen oder Handgepäck gefunden werden, werden konfisziert.