Kontrollierte und verbotene Gegenstände
Hinweis für Fluggäste, die nach Hong Kong reisen oder dort umsteigen
Neben Feuerwaffen und Munition, wie auf dieser Seite beschrieben:
- Auch Elektroschocker, Tränengas, Schlagringe und ausziehbare Schlagstöcke gelten gemäß den Gesetzen von Hong Kong als verbotene Gegenstände, unabhängig davon, ob Sie nach Hong Kong reisen oder dort nur umsteigen. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 HKD sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu 14 Jahren nach sich ziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Polizei von Hong Kong.
- Ab dem 1. Februar 2023 wird Cannabidiol (CBD), das häufig in Produkten wie Ölen, Gels und Süßigkeiten enthalten ist, gemäß der Verordnung zu gefährlichen Drogen (DDO, Dangerous Drugs Ordinance) in Hong Kong als gefährliche Droge eingestuft. Jeder, der sich in Besitz von CBD befindet, es konsumiert, damit handelt und/oder es herstellt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 5.000.000 HKD und einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Betäubungsmitteldezernats der Sicherheitsbehörde.
Verbotene Gegenstände
Bitte gewährleisten Sie im Interesse der Sicherheit all unserer Kunden, dass Ihre Gepäckstücke keine der folgenden verbotenen Gegenstände enthalten. Da wir nur Flughäfen mit gründlichen Sicherheitskontrollen anfliegen, werden Ihre Gegenstände konfisziert, wenn sie den Anforderungen nicht entsprechen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu gefährlichen Gütern der Behörde für zivilen Luftverkehr von Hong Kong. Der Link wird in einem neuen Fenster geöffnet, das von externen Anbietern betrieben wird. Es gelten möglicherweise andere Zugangsrichtlinien als bei Cathay Pacific.
Bestimmungen für alle Gepäckstücke
Betäubungsgeräte
Sie dürfen keine Geräte mit an Bord nehmen, die speziell zur Betäubung oder Verursachung von Unbeweglichkeit gedacht sind.
Zu diesen Geräten gehören:
- Geräte zur Verabreichung von Elektroschocks, wie Schockwaffen, Taserwaffen und Betäubungsknüppel
- Geräte zum Betäuben und Töten von Tieren
- Handlungsunfähig machende und lähmende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Tränengas, Pfeffersprays, Säuresprays und Sprays zum Fernhalten von Tieren
- Elektrische Geräte zur Betäubung
Sprengstoffe und entzündliche Stoffe
Sie dürfen auf Reisen weder Sprengstoffe noch entzündliche Stoffe mitführen. Dazu gehören Geräte, die in der Lage sind oder so erscheinen, als könnten sie ernsthafte Verletzungen verursachen oder die Sicherheit des Flugzeugs gefährden.
- Munition
- Sprengkapseln
- Sprengzünder und Zündschnüre
- Replikas oder begrenzte Sprengvorrichtungen
- Munition, Feuerwerk, Spielzeugfeuerwerk und Fackeln
- Minen, Granaten und andere explosive militärische Gegenstände
- Feuerwerk und andere Pyrotechnik
- Rauch erzeugende Kanister und Patronen
- Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff
Entzündliche Gegenstände
Sie dürfen keine entzündlichen Gegenstände mit an Bord bringen. Dazu gehören schädliche Gase, Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin und entzündliche Feststoffe.
- Campinggas, Brenner zum Glasieren und andere schädliche Gase
- Entzündliche Flüssigkeiten wie Feuerzeugbenzin, Benzin und Diesel
- Farben, Verdünner und flüssige Klebstoffe
- Entzündliche Feststoffe wie nicht sicherheitsgerechte Streichhölzer, Einmal-Grills und Kohle
- Überall-Zündhölzer", Kohle, Phosphor und leicht entzündliche Gegenstände
- Flammenlose Kocher für selbsterhitzende Mahlzeiten, wie zum Beispiel selbsterhitzende Meals Ready-to-Eat (MRE) oder selbsterhitzende Eintöpfe
Schädliche Substanzen
Sie dürfen keine oxidierenden, giftigen, ätzenden oder gefährlichen Substanzen mit an Bord bringen. Zu gefährlichen Substanzen gehören radioaktive, biologische und chemische Substanzen.
- Oxidierende Flüssigkeiten oder Feststoffe wie Bleiche, Bleichpulver und Peroxide
- Toxische und giftige Substanzen wie Pestizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanide
- Gefährliche chemische und biologische Substanzen, darunter auch infektiöse Materialien, beispielsweise biologische Produkte
- Komprimierte Gase (entzündlich, nicht entzündlich oder giftig) wie Butan, Propan, Sauerstoffflaschen, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllbehälter, Sprays, chemisch reizende Sprays
- Ätzende Substanzen wie Quecksilber (das in Thermometern oder Blutdruckmessgeräten enthalten sein kann), Säuren, Laugen und Nassbatterien
- Ätzende Stoffe (Autobatterien oder andere Nassbatterien, Quecksilber)
- Radioaktive Stoffe
Gefährliche Gegenstände
Sie dürfen nicht mit Gegenständen sowie mit Lithiumbatterien betriebenen Fahrzeugen reisen, die andere Passagiere ernsthaft gefährden könnten. Dazu gehören alle Materialien, die an Bord eine Gefahr darstellen, beispielsweise magnetische oder reizende Stoffe und anstößige Inhalte.
- Kleine mit Lithiumbatterien betriebene Fahrzeuge, wie das AirWheel, Solowheel, Hoverboard und andere selbstausgleichende Roller sowie Mini-Segways
- Aktenkoffer mit installierten Alarmsystemen
- Eingebaute Lithiumbatterien
- Pyrotechnische Substanzen
E-Zigaretten/E-Flüssigkeiten (Hong Kong, Indien, Singapur und Taiwan)
Passagieren ist es nicht gestattet, elektronische Zigaretten und andere ähnliche oder verwandte Produkte nach Hong Kong, Indien, Singapur und Taiwan einzuführen. Spezifische Einzelheiten finden Sie in den nationalen Bestimmungen, die je nach Land variieren.
Die Regierung der Sonderverwaltungsregion Hong Kong hat ein Verbot der Einfuhr, der Werbung, der Herstellung, des Verkaufs und des Besitzes von alternativen Raucherprodukten, erhitzten Tabakerzeugnissen und Kräuterzigaretten verhängt. Das gilt auch für den persönlichen Gebrauch. Passagiere, die ihre Reise in Hong Kong beginnen oder beenden, dürfen diese Gegenstände weder in ihrem aufgegebenen noch in ihrem Handgepäck mitführen. Passagiere, die über Hong Kong reisen, sind davon nicht betroffen.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Amts für Tabak- und Alkoholkontrolle.
Das Ministerium für Gesundheit und Wohlfahrt in Taiwan hat im Rahmen des Tobacco Hazards Prevention Act ein Verbot für elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) und die dazugehörigen Flüssigkeiten (E-Liquids) verhängt. Daher ist der Import dieser Produkte nach Taiwan untersagt.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website des Zolls von Taipei.
Das Ministerium für Gesundheit und Familienfürsorge in Indien hat ein Verbot von elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten), einschließlich aller elektronischen Nikotin-Liefersysteme (ENDS), erhitzter, nicht brennender Produkte, E-Wasserpfeifen und ähnlicher Geräte, verhängt, mit Ausnahme derer, die nach dem Drugs and Cosmetics Act von 1940 lizenziert sind. Daher ist der Import, Export oder Transport dieser Gegenstände in Indien nicht gestattet.
Das Gesundheitsministerium in Singapur hat im Rahmen des Tabakgesetzes (TCASA) ein Verbot von elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten), einschließlich aller elektronischen Nikotin-Liefersysteme (ENDS), erhitzter Tabakprodukte und E-Flüssigkeiten erlassen. Daher sind die Einfuhr, der Vertrieb, der Verkauf, der Kauf, die Verwendung und der Besitz dieser Produkte in Singapur untersagt.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Website der Behörde für Gesundheitswissenschaften von Singapur oder der Website des Gesundheitsministeriums von Singapur.
Tierprodukte und Reisen in der EU
Grundsätzlich ist es Passagieren nicht gestattet, jegliche Art von Fleisch- oder Milchprodukten in die EU einzuführen, ausgenommen Milchpulver für Babys, Babynahrung oder spezielle Nahrungsmittel bzw. Tierfutter, die aus medizinischen Gründen benötigt werden.
Produkte tierischen Ursprungs können Pathogene enthalten, die Infektionskrankheiten bei Tieren verursachen. Um der Verbreitung von Krankheiten vorzubeugen und im allgemeinen Interesse der Sicherheit unserer Passagiere, sind wir verpflichtet, die europäischen Richtlinien zur Tiergesundheit einzuhalten.
Passagiere dürfen generell kein Fleisch, keine Fleischprodukte, keine Milch und keine Milchprodukte in die EU einführen. Bitte beachten Sie, dass Passagiere aus Kroatien, von den Färöer-Inseln, aus Grönland und aus Island bis zu 10 kg solcher Produkte zum Eigenverbrauch mitführen dürfen.
Als Ausnahme zur oben beschriebenen Regel ist es zulässig, bis zu 2 kg Milchpulver für Babys, Babynahrung oder spezielle Nahrungsmittel und Tierfutter, die aus medizinischen Gründen erforderlich sind, mitzuführen. Die Gegenstände müssen die folgenden besonderen Voraussetzungen erfüllen:
- Das Produkt muss vor dem Verbrauch nicht gekühlt werden.
- Es handelt sich um ein verpacktes Markenprodukt.
- Die Verpackung ist nicht beschädigt.
Passagiere dürfen Fischereiprodukte (einschließlich Fisch und bestimmte Schalentiere wie Garnelen, Hummer, tote Muscheln und Austern) bis zu einem Gewicht von insgesamt 20 kg oder einen Fisch, der 20 kg oder mehr wiegt, mitführen.
Dies gilt nicht für Passagiere, die von den Färöer-Inseln oder aus Island ankommen. Sie haben keine Gewichtsgrenzen für das Mitführen von Fischereiprodukten einzuhalten, vorausgesetzt, diese sind zum Eigenverbrauch vorgesehen.
Aktualisierungen und weitere Informationen finden Sie auf der Website für Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission.
Laserpointer und Reisen in die Schweiz
Passagiere dürfen keine gefährlichen Laserpointer in die Schweiz importieren oder dort mit ihnen umsteigen.
Seit 1. Juni 2019 hat die Schweiz ein Verbot der folgenden gefährlichen Klassen von Laserpointern verhängt: 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4.
Andere nicht standardisierte Kennzeichnungen, einschließlich Laser der Klassen 3A, IIIA oder 1C, gelten ebenfalls als gefährlich. Ein Laserpointer gilt als gefährlich und verboten, wenn er keine entschlüsselbare Kennzeichnung trägt, die angibt, zu welcher Laserklasse er gehört, oder wenn er überhaupt keine Kennzeichnung trägt.
Für Passagiere gilt es zu beachten, dass der Besitz, Import und Umstieg mit den o. g. Laserklassen verboten ist. (Der Besitz von Klasse 2 ist bis 1. Juni 2021 gestattet.)
Ungefährliche Laserpointer fallen nicht unter das Verbot. Weitere Einzelheiten finden Sie in diesem PDF oder auf der Website des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Konfiszierte Gegenstände
Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um unsere Sicherheitshinweise zu verbotenen Gegenständen zu lesen.
Wir schlagen unseren Kunden ungern einen Wunsch ab, aber wir müssen Sie bitten, die obigen Bestimmungen einzuhalten, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Rechtlich sind wir nicht für Gegenstände haftbar oder verantwortlich, die Passagieren vom Sicherheitspersonal am Flughafen abgenommen werden. Das Personal handelt in Übereinstimmung mit den internationalen und staatlichen Vorschriften.
Wenn einer Ihrer Gegenstände konfisziert wird, können wir nicht garantieren, dass Sie ihn zurückerhalten. Falls das Sicherheitspersonal uns den Gegenstand zurückgibt, bewahren wir ihn gerne sieben Tage lang für Sie zur Abholung auf. Im besten Fall erhalten natürlich all unsere Kunden ihre konfiszierten Gegenstände zurück, und wir bemühen uns, dies umzusetzen.
Rückruf des MacBook Pro 15″ wegen des Akkus
Apple hat bestimmte 15″-MacBook-Pro-Modelle mit Retina-Display, die zwischen September 2015 und Februar 2017 verkauft wurden, zurückgerufen. Defekte Akkus in diesen MacBooks Pro können überhitzen und ein Brandschutzrisiko darstellen.
Wir bitten daher alle Passagiere, die betroffenen Modelle auf von Cathay Pacific durchgeführten Flügen nicht mit an Bord zu bringen, es sei denn, der Akku wurde vom Hersteller als sicher eingestuft oder ersetzt.
Ob Ihr Gerät betroffen ist, erfahren Sie mithilfe Ihrer Seriennummer auf der Website von Apple.
Motorunterstützte Fahrräder (PABs) und motorisierte persönliche Mobilitätshilfen (PMDs)
Reisende, die Fahrräder mit Hilfsmotor (PABs) und motorisierte Mobilitätshilfen (PMDs) einführen, müssen zuvor die Genehmigung der Behörde für Transport auf dem Landweg (LTA) einholen.
- Elektroroller
- Hoverboards
- Elektrische Einräder
- Elektrische Skateboards
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der LTA-Website.
Hinweis: Passagiere dürfen keine kleinen Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien in das Flugzeug bringen. Weitere Informationen finden Sie unter Verbot von Hoverboards und anderen selbstausgleichenden Rollern.
Satellitentelefone (Indien)
Passagiere dürfen keine Satellitentelefone nach Indien einführen.
Die indische Regierung hat die Einfuhr von Satellitentelefonen ohne vorherige Genehmigung im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck verboten. Passagiere, die durch Indien reisen, sind davon nicht betroffen.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Webseite Central Board of Indirect Taxes & Customs.
Pager und Walkie-Talkies (Vereinigte Arabische Emirate)
Es ist Passagieren nicht gestattet, Pager oder Walkie-Talkies auf Flügen ab oder mit Transit in Dubai mitzunehmen. Alle derartigen Geräte, die im aufgegebenen oder Handgepäck gefunden werden, werden konfisziert.