Sportgeräte
Unsere Richtlinien anzeigen
Sportausrüstung kann zu Ihrem Freigepäck gehören.
Folgende Artikel gelten als „ein Stück“ (Gesamtmaß 158 cm) unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe:
- Ein Schlafsack oder eine Nackenrolle
- Ein Rucksack oder Ranzen
- Ein Paar Ski mit einem Paar Skistöcke und einem Paar Skischuhe
- Ein Snowboard mit Boots
- Ein Surfboard (158 cm)
- Eine Golftasche mit Schlägern und Golfschuhen
- Ein Seesack oder eine Typ-22-Tasche (eine weiche Tasche mit Reißverschluss mit Seitenfächern, die sich mit einem Reißverschluss öffnen lassen)
- Angemessen verpackte Feuerwaffen (siehe folgende Anforderungen)
- Ein vorab gebuchter Lawinen-Rucksack (siehe folgende Anforderungen)
- Ein angemessen verpacktes Fahrrad. (siehe folgende Anforderungen)
- Ein Paar Standardwasserski oder Slalomwasserski
- Angemessen verpacktes Angelzubehör, das aus zwei Angeln, einer Spule, einem Kescher, einem Paar Angelstiefel und einer Köderbox besteht
Ihre Sportgeräte zählen zu Ihrem aufgegebenen Freigepäck
Für die meisten Reiseziele gelten unsere Gepäckrichtlinien bezüglich Gewicht und Abmessungen. Wenn Ihre Sportgeräte diese Grenzen überschreiten, wird Ihnen Übergepäck in Rechnung gestellt.
Besondere Bestimmungen und Vorschriften
Bei einigen Sportgeräten müssen Sie bestimmte Vorkehrungen treffen, bevor Sie sie mit an Bord nehmen können.
Falls Sie beabsichtigen, Ihr Fahrrad auf die Reise mitzunehmen, kontaktieren Sie bitte so früh wie möglich, aber spätestens 72 Stunden vor Abflug, unser Kundenbetreuung. Damit kann bestätigt werden, dass Ihr Fahrrad auf dem Ihrem Flug zugewiesenen Flugzeug entgegengenommen werden kann. Bitte beachten Sie, dass nur begrenzt Platz vorhanden ist und nach dem Windhundprinzip vergeben wird:
- Es muss sich um ein nicht-motorisiertes Touren- oder Rennrad mit einem Sattel handeln
- Der Lenker muss fest angezogen und seitlich oder parallel zum Fahrradrahmen angebracht oder in Schaumstoff verpackt sein
- Die Pedale müssen entfernt, nach innen gestellt oder in Schaumstoff oder ähnlichem Material verpackt sein
- Die Reifen müssen luftleer sein
- In einen stabilen schützenden Hartschalenkoffer oder einen anerkannten Fahrradkoffer verpackt. Bei Abflug vom Flughafen Zürich gilt eine Höhenbeschränkung für Fahrradkoffer: 100 cm oder niedriger
Sie können einen Lawinen-Rettungsrucksack als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck mitführen. Der Rucksack muss so verstaut werden, dass er nicht versehentlich aktiviert werden kann. Der Airbag des Rucksacks muss mit Überdruckventilen ausgestattet sein.
Rucksäcke mit einem Druckgaszylinder (der Klasse 2.2) dürfen nur mit einem eingebauten pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der weniger als 200 mg der Klasse 1.4S enthält. Bitte legen Sie beim Check-in Ihr Datenblatt vor.
Bitte beachten Sie, dass die Druckgasflasche im entsprechenden Lawinenrettungsrucksack mitgeführt werden muss und dass nur ein Lawinenrettungsrucksack pro Passagier erlaubt ist.
Als Sportfeuerwaffen gelten:
- ein Gewehrkoffer mit höchstens zwei Gewehren, 5 kg Munition, einer Schießmatte, einem Schalldämpfer und kleinen Gewehrwerkzeugen
- Zwei Flinten und zwei Flintenkoffer
- ein Pistolenkoffer mit höchstens zwei Pistolen, 5 kg Munition, einem Schalldämpfer, einem Zielfernrohr und kleinen Pistolenwerkzeugen
Gemäß der Gesetzgebung von Hong Kong müssen Besitzer von Schusswaffen und/oder Munition vor ihrer Einreise nach Hong Kong eine Einfuhrlizenz einholen. Transitpassagiere müssen ggf. eine gültige Lizenz, ein Einladungsschreiben oder eine in ihrem Abflugland ausgestellte Ausfuhrgenehmigung und/oder eine Einfuhrgenehmigung für das Einreiseland einholen. Passagieren wird empfohlen, sich auf den offiziellen Seiten der Regierungen ihres Abflug- und Ziellandes hinsichtlich der neuesten Informationen zu erkundigen.
Passagiere, die beabsichtigen, mit Sportwaffen zu reisen, sollten die erforderliche Genehmigung oder entsprechende Dokumente einholen und sich für weitere Einzelheiten an unseren Kundenservice wenden.