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Unbegleitete Minderjährige

Vom Flughafen bis zum Reiseziel werden wir alles Erforderliche tun, um sicherzustellen, dass die Reise Ihres Kindes sicher und angenehm verläuft.

Alter zum Zeitpunkt der Reise

Sechs bis unter zwölf Jahre
Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren müssen als unbegleitete Minderjährige registriert werden, sofern sie nicht von einem erwachsenen Passagier im Alter von mindestens 18 Jahren begleitet werden.

Zwölf bis unter 18 Jahre
Für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren müssen Sie keine besonderen Vorkehrungen treffen. Falls Sie möchten, dass Ihr Kind weitgehender betreut und ihm mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, können Sie es gerne als unbegleitenden Minderjährigen registrieren.

Buchung und Gebühren

 

Sie können einen Flug mit dem Service für unbegleitete Minderjährige für ein alleinreisendes Kind buchen, indem Sie sich an den Kundenservice oder Ihr Reisebüro wenden. Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Service nicht online beantragen können.

Der Service für unbegleitete Minderjährige muss mindestens 24 Stunden vor der planmässigen Abflugzeit gebucht werden. Geben Sie bei der Beantragung des Services bitte alle relevanten Informationen an, einschliesslich:

  • Vollständiger Name des Erwachsenen am Abflugsort
  • Vollständiger Name des Erwachsenen am Ankunftsort
  • Kontaktdaten (Mobiltelefonnummer) für Abflug und Ankunft

Anschlussflüge

Wenn Ihr Kind auf von uns durchgeführten Anschlussflügen reist (Ankunft und Abflug am selben Flughafen) darf der Zwischenstopp fünf Stunden nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass der Service für unbegleitete Minderjährige, die zwischen von uns und von anderen Fluggesellschaften durchgeführten Flügen umsteigen, nicht verfügbar ist..

Zwischenstopps

Bei Flügen mit Ankunft und Abflug an unterschiedlichen Flughäfen oder mit einem Zwischenstopp von mindestens 24 Stunden muss der Service für unbegleitete Minderjährige während der Buchung bei den ausführenden Fluggesellschaften für jede Reise separat gebucht werden. Bitte wenden Sie sich direkt an die jeweilige Fluggesellschaft, um Einzelheiten zu den Richtlinien für unbegleitete Minderjährige zu erfahren, bevor Sie Ihre Tickets kaufen.

Bei der Beantragung des Services fallen ausserdem zusätzliche Gebühren pro unbegleitetem Minderjährigen und Flugabschnitt an.

Flugabschnitte Gebühr je Flugabschnitt^

Flüge zwischen Hong Kong und Flughäfen in:

  • Europa
  • Südasien, Naher Osten und Afrika
  • Südwestpazifik
  • Nord- und Südamerika
1.150 HKD/150 USD
Andere 500 HKD/65 USD


^ Die Gebühr wird in der entsprechenden Landeswährung auf Grundlage des Wechselkurses am Tag des Kaufs gezahlt. Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren werden alle anfallenden Steuern erhoben.

Reisen als unbegleiteter Minderjähriger

Unten finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Reisen als unbegleiteter Minderjähriger.

Bitte melden Sie sich, nachdem Sie den Service für unbegleitete Minderjährige gebucht haben, bei «Buchung bearbeiten» an und schliessen Sie ihn als gebucht ab. Bitte melden Sie sich bei «Buchung bearbeiten» an und füllen Sie das Onlineformular aus. Sie brauchen für jede Reise einen Ausdruck des Formulars.

Die länderspezifischen Bestimmungen finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente frühzeitig vor, da in manchen Ländern Einschränkungen für unbegleitete oder mit einem Vormund reisende Kinder gelten.

Check-in
Sie müssen für das Check-in und die Überprüfung Ihrer Dokumente zu einem unserer Schalter kommen. 90 Minuten vor Abflug begleiten wir Ihr Kind durch die Sicherheits- und Einreisekontrolle und bringen es dann zum Abfluggate. Bitte bleiben Sie am Flughafen, bis der Flug Ihres Kindes gestartet ist.

Boarding
Der unbegleitete Minderjährige wird von einem unserer Teammitglieder am Flughafen zum Sitzplatz geführt.

Anschlussflüge
Bei Anschlussflügen, zu denen ein Umstieg in ein anderes Flugzeug gehört, wird der unbegleitete Minderjährige zwischen den Flügen begleitet. Ein Teammitglied am Flughafen bleibt die gesamte Zeit zwischen den Flügen bei dem Kind.

Der zuvor im Serviceformular für unbegleitete Minderjährige bestimmte Erwachsene, der das Kind am Zielflughafen in Empfang nimmt, muss einen Identitätsnachweis vorlegen, bevor wir Ihr Kind an ihn übergeben.

Sollte eine andere Person, als die im Formular für unbegleitete Minderjährige genannte, den Minderjährigen abholen wollen, kontaktieren wir die Eltern oder den gesetzlichen Vormund, um die Identität der abholenden Person am Zielflughafen zu bestätigen.

Länderspezifische Bestimmungen

In manchen Ländern gelten bestimmte Einschränkungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige. Diese sind nachfolgend aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Bestimmungen ändern können, und dass das Land, in das Sie reisen, oder das Reiseziel, zu dem Sie reisen, eventuell nicht aufgeführt ist.

Zusätzliche Dokumente können abhängig von dem Land, in das Sie reisen, abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden und vergewissern Sie sich vor Ihrer Reise, dass Sie über alle benötigten Unterlagen verfügen.

Minderjährige unter 18 Jahren, die entweder Staatsbürger oder Einwohner Frankreichs sind, müssen eine Genehmigung einholen, um ohne Begleitung eines Elternteils oder gesetzlichen Vormunds aus Frankreich ausreisen zu dürfen. Der Kunde muss seinen eigenen Reisepass, eine von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterzeichnete Ausreisegenehmigung (L'autorisation de sortie du territoire) sowie eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Elternteils oder gesetzlichen Vormunds, das/der die Ausreisegenehmigung unterzeichnet hat, mitführen, um die Reise antreten zu dürfen.

Diese Anforderung gilt nur für Flüge, die in Frankreich starten.

Auch wenn es sich hierbei nicht um eine gesetzliche Anforderung handelt, empfiehlt die Regierung von Irland jedem Reisenden unter 18 Jahren, der nicht in Begleitung eines Erwachsenen im Alter von mindestens 18 Jahren reist, die folgenden Dokumente mitzuführen:

  • Eine vom Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterschriebene Bescheinigung mit dessen Kontaktdaten, in der dieser sein Einverständnis zu der Reise gibt
  • Eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Elternteils oder gesetzlichen Vormunds
  • Einen Nachweis über das Verhältnis des Elternteils oder gesetzlichen Vormunds zu dem Kind
  • Die Sterbeurkunde, falls ein Elternteil verstorben ist
  • Falls der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Irland hat, sollten zudem die folgenden Informationen mitgeführt werden:
    • Die vollständige Adresse des Aufenthaltsortes des Kindes
    • Die vollständigen Kontaktangaben der Personen, bei denen sich das Kind aufhalten wird

Falls ein Minderjähriger von einem Erwachsenen mit einem anderen Nachnamen oder einer Person, die nicht dessen Elternteil oder Vormund ist, begleitet wird, können bei der Einreisekontrolle weitere Informationen zum Verhältnis zwischen dem Minderjährigen und dem begleitenden Erwachsenen verlangt werden. Falls ein Kind mit nur einem Elternteil reist, kann bei der Einreisekontrolle ein Nachweis der Einwilligung des anderen Elternteils verlangt werden.

Eltern wird empfohlen, in diesem Fall die folgenden Nachweise im Original oder in Kopie mitzuführen:

  • Eine Geburts- oder Adoptionsurkunde bzw. einen Obhutsnachweis, aus der bzw. dem die Beziehung zum Kind hervorgeht
  • Die Kopie eines Dokumentes, das den Elternteil bzw. Vormund identifiziert
  • Eine Heirats- oder Geburtsurkunde, sofern der Erwachsene einen anderen Nachnamen als das Kind hat
  • Die Sterbeurkunde, falls ein Elternteil verstorben ist
  • Eine von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterschriebene Bescheinigung mitsamt dessen Kontaktdaten, in der dieser sein Einverständnis zur Reise mit einer bestimmten Person gibt

Bis zum Alter von 14 Jahren müssen Minderjährige mit einem italienischen Pass/Reisedokument:

  1. in Begleitung von mindestens einem Elternteil oder Vormund reisen
    oder
  2. eine von beiden Elternteilen unterzeichnete Genehmigung (Dichiarazione Di Accompagnamento) mit sich führen, die von einer zuständigen Behörde (z. B. Polizeipräsidium in Italien oder einem Konsulat im Ausland) ausgestellt wurde, wenn sie mit einer anderen Person als dem auf Seite 5 des Reisepasses des Minderjährigen genannten Elternteil/Vormund reisen,
    oder
  3. auf allen von Cathay Pacific durchgeführten Flügen als unbegleitete Minderjährige reisen, wenn sie allein reisen. Sie müssen zudem eine ausgefüllte, von beiden Elternteilen unterzeichnete und von einer zuständigen Behörde (z. B. Polizeipräsidium in Italien oder einem Konsulat im Ausland) ausgestellte Genehmigung («Dichiarazione Di Accompagnamento») mit sich führen, die den Namen der Fluggesellschaft enthält (z. B. Cathay Pacific), welcher der Minderjährige anvertraut wird.  
  4. Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:
    Europäische Union

Alle Kinder unter 15 Jahren, die keine Bürger mit Wohnsitz auf den Philippinen sind und nicht von einem Elternteil mit dem gleichen Nachnamen begleitet werden, müssen einen Nachweis über ihre Beziehung mitführen. Jegliche andere Erwachsene (wie Verwandte oder Freunde mit dem gleichen Nachnamen) werden nicht als Begleiter zugelassen.

Der «Waiver of Exclusion Ground» (WEG) wird für jedes Kind unter 15 Jahren benötigt, dessen Wohnsitz sich nicht auf den Philippinen befindet und das ohne Elternteil reist. Eltern und Vormunde müssen die nächste konsularische Vertretung der Philippinen kontaktieren, um vor der Reise die notwendigen Dokumente einzuholen.

Bei Reisen als unbegleiteter Minderjähriger

  • Eine ungekürzte Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument im Original oder als Kopie.
  • Eine elterliche Einverständniserklärung von einem oder beiden Elternteilen bzw. dem gesetzlichen Vormund, einen Gerichtsbeschluss oder eine Sterbeurkunde, wie jeweils angemessen und erforderlich
  • Kopien der Ausweispapiere oder Reisepässe der Eltern oder gesetzlichen Vormunde sowie der Personen, bei denen sich der Minderjährige aufhalten wird, einschliesslich Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen (falls erforderlich)
  • Kontaktangaben der Eltern oder gesetzlichen Vormunde und der Personen, bei denen sich der Minderjährige in Südafrika aufhalten wird

Prüfen Sie hier oder auf unserer Seite zu Reisepässen und Visa die aktualisierten Anforderungen der Regierung von Südafrika.

Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:

South African Department of Home Affairs (südafrikanisches Innenministerium)

Ihre südafrikanische Botschaft vor Ort

Erklärung von Mkuseli Apleni, Direktor für allgemeine innere Angelegenheiten, Südafrika

Anmerkung:Die Websites von Dritten werden nur zu Informationszwecken und zur Referenz aufgeführt. Cathay Pacific Airways übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit solcher Websites.

Alle Kinder unter 18 Jahren müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, damit ihnen die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate gewährt wird:

  • Bei einer Reise mit einem Elternteil bzw. gesetzlichen Vormund mit einem anderen Nachnamen muss ein offizielles Dokument (wie z. B. eine Geburtsurkunde im Original oder in Kopie) als Nachweis der Beziehung vorgelegt werden.
  • Bei einer Reise mit einem Erwachsenen (mind. 18 Jahre) ist eine von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterschriebene Vollmacht mit einer Kopie der Geburtsurkunde oder eine eidesstattliche Versicherung erforderlich. Die Vereinigten Arabischen Emirate stellen keine Standardvorlage für die Vollmacht zur Verfügung.
  • Minderjährige zwischen sechs und 18 Jahren, die alleine reisen, müssen die gesamte Reise über als unbegleitete Minderjährige reisen.

Werden die obigen Anforderungen nicht erfüllt, wird die Einreise verweigert und die Fluggesellschaft kann mit einer Geldbusse belegt werden.

Kinder unter 16 Jahren, die allein ins Vereinigte Königreich reisen, müssen eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  1. Schriftliche Zustimmung und Aufenthaltsnachweis
    • Schriftliche Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten und deren Kontaktdaten
    • Nachweis, wo sie sich im Vereinigten Königreich aufhalten werden, und Kontaktdaten der Person, bei der sie sich im Vereinigten Königreich aufhalten werden
  2. Schüler- bzw. Studierendenausweis und Schreiben der akademischen Einrichtung
    • Schüler- bzw. Studierendenausweis
    • Ein Schreiben der akademischen Einrichtung mit dem Namen der Person, die bei der Ankunft vor Ort ist, und ihren Kontaktdaten

Weitere Details finden Sie auf der Website der britischen Regierung.