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Kontrollierte und verbotene Gegenstände

Hinweis für Passagiere, die nach Hong Kong reisen oder dort umsteigen

Neben Feuerwaffen und Munition, wie auf dieser Seite beschrieben,

  • gelten gemäß den Gesetzen von Hong Kong auch Elektroschocker, Tränengas, Schlagringe und ausziehbare Schlagstöcke als verbotene Gegenstände, unabhängig davon, ob Sie nach Hong Kong reisen oder dort nur umsteigen. Ein Verstoß gegen diese Gesetze kann eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 HKD sowie eine Gefängnisstrafe von bis zu 14 Jahren nach sich ziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Polizei von Hong Kong.
  • Ab dem 1. Februar 2023 wird Cannabidiol (CBD), das häufig in Produkten wie Ölen, Gels und Süßigkeiten enthalten ist, gemäß der Verordnung zu gefährlichen Drogen (DDO, Dangerous Drugs Ordinance) in Hong Kong als gefährliche Droge eingestuft. Jeder, der sich in Besitz von CBD befindet, es konsumiert, damit handelt und/oder es herstellt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 5.000.000 HKD und einer lebenslangen Haftstrafe rechnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Betäubungsmitteldezernats der Sicherheitsbehörde.

Kontrollierte Gegenstände

Es gibt bestimmte Gegenstände, die Sie mit an Bord nehmen dürfen, wenn diese unseren Richtlinien entsprechen. Da wir nur Flughäfen mit gründlichen Sicherheitskontrollen anfliegen, werden Ihre Gegenstände konfisziert, wenn sie den Anforderungen nicht entsprechen. Bitte lesen Sie sich unsere Richtlinien aufmerksam durch, um sicherzugehen, dass Ihr Gepäck unseren Bestimmungen entspricht.

Bestimmungen für alle Gepäckstücke

Folgende Gegenstände können Sie in Ihrem Aufgabegepäck oder Handgepäck mitführen, solange die Richtlinien eingehalten werden.

Zwar gelten globale Standards, aber die speziellen Bestimmungen für das Reisen mit Flüssigkeiten, Sprays, Gels und pulverförmigen Substanzen in Ihrem Handgepäck können je nach Flugstrecke variieren. Weitere Informationen, einschließlich der Bestimmungen zu Duty-free-Flüssigkeiten, finden Sie auf dieser Seite.

Verpacken Sie Ihre handelsüblichen Batterien oder Lithiumbatterien mithilfe unserer nützlichen Tipps und Richtlinien so sicher wie möglich.
Lesen Sie mehr über Ersatzbatterien

Sie bringen sich eine Kleinigkeit aus dem Urlaub mit? Sie dürfen alkoholische Getränke von Ihrer Reise mitbringen, solange diese sich in ihrer ursprünglichen Verkaufsverpackung befinden und einen Alkoholgehalt von 24 % bis 70 % haben. Jeder Passagier darf netto maximal 5 Liter mitführen, entweder im Handgepäck oder im Aufgabegepäck. Wenn Ihre Getränke 24 % Alkohol oder weniger enthalten, sind sie nicht von diesen Einschränkungen betroffen. Bitte beachten Sie, dass die Bestimmungen für Flüssigkeiten, Gase und Sprays auch gelten, wenn Sie alkoholische Getränke im Handgepäck mitführen.

Hinweis: Einige Länder haben eigene Zollbestimmungen für die Einfuhr von alkoholischen Getränken. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden des Landes, in das Sie reisen, wenn Sie alkoholische Getränke in Ihrem Hand- oder Aufgabegepäck mitführen möchten.

Bitte beachten Sie: Jedes Land hat eigene Vorschriften zur Beförderung von alkoholbasierten Desinfektionsmitteln an Bord. Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Behörden des Landes, in das Sie reisen.

Sie können Flüssigkeiten, Sprays und Gels in Ihrem Handgepäck mitbringen, solange sie das Maximalvolumen von 100 ml pro Artikel nicht überschreiten. Sie müssen in einem wiederverschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 l pro Passagier transportiert werden.

Artikel, die dieses vorgeschriebene Volumen überschreiten, müssen Sie im Aufgabegepäck verstauen. Die Gesamt-Nettomenge darf 2 kg oder 2 l pro Passagier nicht überschreiten, wobei die Nettomenge jedes einzelnen Artikels nicht mehr als 0,5 kg bzw. 0,5 l sein darf.

Außer bei Reisen nach China, Bangladesch und Indien darf jeder Passagier ein kleines Päckchen Streichhölzer oder ein Feuerzeug mit sich führen, das nur für den eigenen Gebrauch gedacht ist.

Wenn Sie in die oder aus den USA reisen, dürfen Sie keine Feuerzeuge mitführen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Luftsicherheitsbehörde, deren Link in einem neuen Fenster geöffnet wird. Dieses wird von externen Anbietern betrieben und entspricht möglicherweise nicht denselben Zugangsrichtlinien wie bei Cathay Pacific.

Bitte beachten Sie: Feuerzeugbenzin und Nachfüllbehältnisse gelten als verbotene Gegenstände.

Aufblasbare Objekte, einschließlich aufblasbarer Sportbälle wie Basketbälle, dürfen im Hand- und Aufgabegepäck nur mitgeführt werden, wenn sie luftleer sind.

Unterschiedliche Länder haben jeweils unterschiedliche Zollbestimmungen für den Import von Lebensmitteln. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden des Landes, in das Sie reisen, wenn Sie Lebensmittel in Ihrem Hand- oder Aufgabegepäck mitführen möchten.

Hinweis: Wenn Sie bei Ihrer Reise auch mit anderen Fluggesellschaften fliegen, prüfen Sie bitte die Richtlinien der jeweiligen Fluggesellschaft.

Verbotenes Obst

Bitte beachten Sie, dass das meiste Obst in der Kabine befördert werden darf, solange es die Handgepäckgrenzen nicht überschreitet. Ausgenommen davon sie Durian und Jackfrucht, die in Flugzeugkabinen allgemein verboten sind.

Aufgrund des starken Geruchs ist Durian darüber hinaus auch im Aufgabegepäck nicht gestattet, unabhängig davon, wie sie verpackt ist.

Bitte beachten Sie, dass Batterien und Heizelemente bei wärmeerzeugenden Gegenständen durch Entfernen des Heizelements, der Batterie oder anderer Komponenten isoliert werden müssen.

Beispiele: Tauchlampen, Heizjacken, Glätteisen

Smart Bags mit integrierten Lithiumbatterien zum Aufladen eines externen Gerätes oder zur Stromversorgung der Räder der Tasche mit nicht entfernbaren Lithiumbatterien sind nicht als Handgepäck oder Aufgabegepäck zulässig, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von höchstens 0,3 g bzw. um Lithium-Ionen-Batterien mit 2,7 Wh.

Diese Art von Smart Bags wird nicht als tragbares elektronisches Gerät (PED; portable electronic device) betrachtet. Die jeweiligen Batterien werden wie eine Powerbank oder Ersatz-Lithium-Batterie behandelt.

Kontrollierte Gegenstände, die im Handgepäck zulässig sind

Die folgenden Gegenstände dürfen nicht in Ihrem Aufgabegepäck mitgeführt werden, sind aber in Ihrem Handgepäck gestattet, wenn Sie die Bestimmungen beachten.

Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) sind oft batteriebetrieben und erzeugen beim Rauchen heißen Dampf. Jedes Gerät verfügt über ein Heizelement, das Rauch erzeugt. Dieses wird auch als Verdampfer oder elektronisches System zur Versorgung mit Nikotin (ENDS, electronic nicotine delivery system) bezeichnet. Elektronische Zigaretten dürfen nur an der Person oder im Handgepäck mit an Bord gebracht werden. Sie dürfen weder im Flugzeug verwendet noch in Ihrem Aufgabegepäck mitgeführt werden. Das Aufladen von E-Zigaretten oder ihrer Batterien ist an Bord nicht gestattet.

E-Zigaretten müssen einzeln geschützt verpackt sein, damit sie nicht unabsichtlich aktiviert werden.

Bitte beachten Sie, dass der Import von E-Zigaretten nach Hong Kong, Indien, Singapur und Taiwan verboten ist. Weitere Einzelheiten zum Verbot von E-Zigaretten in diesen Ländern finden Sie auf unserer Seite zu verbotenen Gegenständen.

Kontrollierte Gegenstände, die im Aufgabegepäck zulässig sind

Die folgenden Gegenstände dürfen nicht in Ihrem Handgepäck mitgeführt werden, sind aber in Ihrem Aufgabegepäck gestattet, wenn Sie die Bestimmungen beachten.

Sie planen, einen dieser Gegenstände in Ihrem Aufgabegepäck mitzuführen? Dann erkundigen Sie sich bitte bei der Behörde für zivilen Luftverkehr, deren Link in einem neuen Fenster geöffnet wird. Dieses wird von externen Anbietern betrieben und entspricht möglicherweise nicht denselben Zugangsrichtlinien wie bei Cathay Pacific von Hong Kong. Informieren Sie sich auch bei der Polizeibehörde von Hong Kong, deren Link in einem neuen Fenster geöffnet wird. Dieses wird von externen Anbietern betrieben und entspricht möglicherweise nicht denselben Zugangsrichtlinien wie bei Cathay Pacific.

Geräte, die dazu geeignet sind (oder zumindest so erscheinen), andere durch das Abfeuern eines Projektils ernsthaft zu verletzen, unter anderem:

  • Feuerwaffen aller Art, beispielsweise Pistolen, Revolver, Gewehre und Flinten
  • Spielzeugpistolen, Replikas und nachgemachte Feuerwaffen, die man für echte Waffen halten könnte
  • Bestandteile von Feuerwaffen, ausgenommen teleskopische Geräte
  • Luftdruck- und CO2-Waffen wie Pistolen, Schrotwaffen, Gewehre und Waffen für Rundkugeln
  • Signalfeuerwaffen und Schreckschusspistolen
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile
  • Harpunen und Speere
  • Schleudern und Katapulte

Passagiere, die beabsichtigen, mit Schusswaffen zu reisen, sollten sich für weitere Einzelheiten an unseren Kundenservice wenden.

Objekte mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die ernsthafte Verletzungen verursachen können, unter anderem:

  • zum Hacken verwendete Gegenstände wie Äxte, Beile und Hackmesser
  • Pickel und Eispickel
  • Rasierklingen
  • Teppichmesser
  • Messer mit Klingen jeder Länge (ausgenommen Messer mit abgerundeter, stumpfer Spitze)
  • Scheren, deren Klingen ab dem Gelenkpunkt länger als 6 cm sind
  • Kampfsportausrüstung mit einer scharfen Spitze oder Kante
  • Schwerter und Säbel
  • Regenschirme*

 

* nur für Flüge ab den Philippinen

Bitte beachten Sie, dass das Mitführen bestimmter Messer ohne angemessene Begründung als Straftat gewertet werden kann. Wenn Sie ein solches Messer jeglicher Länge sehen, zum Beispiel ein Butterfly-, Spring- oder Klappmesser, wenden Sie sich bitte umgehend an die polizeilichen Behörden vor Ort.

Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen  oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs gefährden können, unter anderem:

  • Brecheisen
  • Bohrmaschinen und Bohrer, einschließlich tragbarer Akkubohrmaschinen
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie zum Beispiel Schraubendreher und Meißel
  • Sägen, einschließlich tragbarer Akkusägen
  • Lötlampen
  • Bolzenschussgeräte und Nagelpistolen

Gegenstände, durch deren Schläge ernsthafte Verletzungen verursacht werden können, unter anderem:

  • Baseball- und Softballschläger
  • Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger und andere Keulen und Stäbe
  • Kampfsportausrüstung

Kontrollierte Gegenstände, die einer visuellen Prüfung unterzogen werden müssen

Bestimmte Gegenstände können Sie gern in Ihrem Aufgabegepäck und/oder Handgepäck an Bord bringen. Jedoch muss unser Kundenserviceteam am Flughafen diese vor der Reise visuell prüfen, um sicherzustellen, dass sie sicher verpackt sind.

  • Munition – in Mengen von bis zu 5 kg Bruttogewicht pro Person zum persönlichen Gebrauch; Munition mit Spreng- oder Brandgeschossen ist nicht gestattet
  • Lawinen-Rettungsrucksack
  • Campingkocher und Brennstoffbehälter mit entflammbaren Flüssigbrennstoffen
  • Geräte zur Überwachung chemischer Kampfstoffe 
  • Trockeneis – in Mengen von bis zu 2,5 kg pro Person
  • Quecksilberbarometer oder -thermometer 
  • Kleine nicht entflammbare Gaszylinder 
  • Batteriebetriebene Rollstühle oder sonstige ähnliche Mobilitätsvorrichtungen mit nicht auslaufsicheren Batterien oder Lithiumbatterien
  • Mit Lithiumbatterien betriebene elektronische Geräte, wie tragbare medizinische Elektronikgeräte,  Camcorder, Kameras, Laptops (Hyperlink mit Nr. 4)
    • mit Lithium-Ionen-Batterien mit über 100 Wh und bis zu 160 Wh oder
    • mit Lithium-Metall-Zellen von über 2 g und bis zu 8 g
  • Sicherheitsausrüstung mit Lithiumbatterien
  • Ersatz-Lithiumbatterien
    • über 100 Wh und bis zu 160 Wh oder
    • über 2 g und bis zu 8 g 

Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Kundenservice. Informieren Sie uns bitte außerdem am Flughafen unbedingt darüber, wenn Sie einen dieser Gegenstände mit sich führen. Nachdem wir geprüft haben, dass es sicher ist, damit zu fliegen, erhalten Sie die dafür notwendigen Genehmigungen.

Konfiszierte Gegenstände

Wir schlagen unseren Kunden nur ungern einen Wunsch ab, aber wir müssen Sie bitten, die obigen Bestimmungen einzuhalten, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Rechtlich sind wir nicht für Gegenstände haftbar oder verantwortlich, die Passagieren vom Sicherheitspersonal am Flughafen abgenommen werden. Das liegt daran, dass das Personal in Übereinstimmung mit den internationalen und staatlichen Vorschriften handelt.

Wenn einer Ihrer Gegenstände konfisziert wird, können wir nicht garantieren, dass Sie ihn zurückerhalten. Falls das Sicherheitspersonal uns den Gegenstand zurückgibt, bewahren wir ihn gerne sieben Tage lang für Sie zur Abholung auf. Im besten Fall erhalten natürlich all unsere Kunden ihre konfiszierten Gegenstände zurück und wir bemühen uns, dies umzusetzen.