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Medizinische Unterstützung

Wenn Sie medizinische Geräte auf Ihrer Reise mitführen müssen, lesen Sie bitte die Anforderungen zu deren Verpackung und Verwendung. 

Bevor Sie fliegen

Wenden Sie sich bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug an unser lokales Reservierungsbüro oder Ihr Reisebüro, um spezielle medizinische Bedürfnisse anzugeben.

Medikamente und Spritzen

Grundsätzlich ist es Fluggästen gestattet, Medikamente sowie dazugehörige Utensilien (z. B. Spritzen, Nadeln oder Autoinjektoren) für den persönlichen medizinischen Gebrauch mit an Bord zu nehmen.

Bestimmungen in verschiedenen Ländern

Der rechtliche Status und die Beförderungsbestimmungen für Arzneimittel können von Land zu Land variieren. Dies gilt sowohl für freiverkäufliche als auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs bei den Sicherheitskontrollen oder am Zoll empfiehlt sich eine ärztliche Bescheinigung, in der bestätigt wird, dass Sie die mitgeführten Medikamente benötigen. Außerdem sollten die Verpackungen – falls möglich – mit den generischen Namen beschriftet werden.

Nadeln und Spritzen

Die Erteilung der Erlaubnis, Nadeln mit an Bord zu bringen, untersteht den Maßgaben zur Schutz- und Sicherheitsprüfung des jeweiligen Landes und entzieht sich der Einflussnahme seitens der Fluggesellschaft. Bitte kontrollieren Sie die Bestimmungen der Sicherheits- und Zollbehörden des jeweiligen Landes, das Sie durchreisen.

Es wird empfohlen, Spritzen und Medikamente zur Injektion gemeinsam zu transportieren und deutlich zu kennzeichnen, damit Ihr Name und das Medikament identifiziert werden können, ODER ein ärztliches Attest bzw. ein Begleitschreiben Ihres Arztes mitzuführen, auf dem Ihr Name und das Medikament genannt werden. Benutzte Spritzen sollten im Behälter für scharfe Gegenstände entsorgt werden. Auf allen unseren Flügen wird ein solcher Behälter mitgeführt. Bitte fragen Sie bei der Kabinenbesatzung nach Hilfe.

Auf Flügen, die von Australien starten, können Injektionsnadeln im Handgepäck verstaut werden. Fluggäste müssen jedoch ihre medizinische Notwendigkeit nachweisen können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter der Rubrik Australische Regierung zu Reisenden mit speziellen Bedürfnissen.

Kühlung von Arzneimitteln an Bord

Aus hygienischen Gründen können wir Ihre Arzneimittel nicht kühlen. Wenn Sie Arzneimittel mitführen, die gekühlt werden müssen, verpacken Sie diese mit Trockeneis (bis zu 2,5 kg) in einer Kühltasche oder einer Isolierflasche. Achten Sie hierbei darauf, dass das gasförmige Kohlendioxid entweichen kann. Bitte informieren Sie unsere Mitarbeiter beim Check-in, wenn Sie Trockeneis an Bord mitführen.

An Bord dürfen Gel-Kühlbeutel (maximal 100 ml pro Beutel) mitgeführt werden. Für diese gelten die entsprechenden Einschränkungen für Flüssigkeiten.

Hinweis für Fluggäste

  • Nehmen Sie Einsicht in die Verordnungen zu Arzneimitteln bei den entsprechenden Behörden, vor allem in Bezug auf Reisen mit kontrollierter Medikamenteneinnahme
  • Transportieren Sie Ihre Medikamente in einem korrekt beschrifteten Behälter, so wie Sie ihn vom Apotheker erhalten haben
  • Führen Sie eine Kopie aller Rezepte einschließlich der begrifflichen Oberbezeichnung der Arzneien sowie die eigentliche Medizin in Ihrem Handgepäck mit sich. Dies gilt insbesondere für geregelte Stoffe und injizierbare Substanzen
  • Achten Sie darauf, dass sich eine ausreichende Menge an Medikamenten sowohl in Ihrem Handgepäck als auch in den aufgegeben Gepäckstücken befindet
  • Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung einschließlich Rückführung und spezieller Abdeckung von allen Vorerkrankungen in angemessener Höhe ab