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Kontrollierte und verbotene Gegenstände

Reisen mit Ersatzbatterien

Ersatzbatterien können Brände verursachen, wenn sie nicht ordnungsgemäß getragen werden.

Alle Arten von Ersatzbatterien (z. B. Lithium-Batterien, Nickel-Cadmium (Ni-Cad) und Alkali) können sicher in Ihrem Handgepäck transportiert werden, sofern sie ausreichend gegen Kurzschluss geschützt sind. Für die Reise können Sie diese vorbereiten, indem Sie:

  • die Batterien in ihrer Originalverpackung mitnehmen ODER
  • die Enden abkleben ODER
  • jede Batterie in einem separaten Plastikbeutel oder Schutzetui verpacken
  • alle Batterien in elektronischen Geräten wie Kameras, Handys und Computers abschalten, damit sie im aufgegebenen Gepäck nicht versehentlich reaktiviert werden können.

Ob eine Lithiumbatterie im Flugzeug transportiert werden darf oder nicht, hängt von ihrer Konfiguration und ihren Wattstunden (bei wiederaufladbaren Lithium-Ionen-/Polymerbatterien) oder dem Lithium-Gehalt (bei nicht wiederaufladbaren Batterien) ab. Da wir nur Flughäfen mit gründlichen Sicherheitskontrollen anfliegen, werden Ihre Gegenstände konfisziert, wenn sie den Anforderungen nicht entsprechen.

Für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitreisenden beachten Sie bitte unsere Bestimmungen und lesen Sie unsere weiteren Richtlinien für Reisen mit Lithiumbatterien.

Unter  Medizinische Geräte  finden Sie weitere Informationen zu tragbaren medizinischen Elektrogeräten.

Smart Bags mit integrierten Lithiumbatterien zum Aufladen eines externen Gerätes oder zur Stromversorgung der Räder der Tasche mit nicht entfernbaren Lithiumbatterien sind nicht als Handgepäck oder Aufgabegepäck zulässig, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von höchstens 0,3 g bzw. um Lithium-Ionen-Batterien mit 2,7 Wh.

Diese Art von Smart Bags wird nicht als tragbares elektronisches Gerät (PED; portable electronic device) betrachtet; die jeweiligen Batterien werden wie eine Powerbank oder Ersatz-Lithium-Batterie betrachtet.

 

Aufgegebenes Gepäck

  • Wenn Sie mit einer Smart Bag reisen, müssen Sie in der Lage sein, die Batterie zu entfernen, falls die Tasche zu irgendeinem Zeitpunkt während der Reise eingecheckt werden muss.
  • Sie müssen die entnommene Lithium-Batterie in Ihrem Handgepäck mitführen und diese wird gemäß den geltenden Lithium-Batterie-Ersatzanforderungen behandelt.

Handgepäck

  • Wenn Sie die Smart Bag als Handgepäck mitnehmen möchten, muss die Batterie herausnehmbar sein und in der Tasche verbleiben.
  • Wenn die Batterie nicht entfernt werden kann, ist die Tasche nicht zur Beförderung als aufgegebenes oder Handgepäck zugelassen.

 

Wir empfehlen den Passagieren, sich bei den Fluggesellschaften ihrer Anschlussflüge zu erkundigen, um ihre Richtlinien bezüglich Batterien und Smart Bags zu klären.

Kleine Lithiumbatterien

Jede Art von Ersatzbatterien (einschließlich Lithium-Batterien, Power Banks, Alkali-Trockenzellen)

Ersatz-Lithium-Batterien müssen einen Wert unter 100 Wattstunden (Wh)/2 g Lithiumgehalt (LC) haben

Beispiele:

  • Handyakkus
  • Kameras
  • Armbanduhren
  • Tragbare Musikabspielgeräte
  • Laptops.

Im Handgepäck

  • 20 Stück pro Passagier
  • Müssen korrekt vorgelegt werden (entweder in der Originalverpackung, mit überklebten Enden oder jeweils in einem separaten Plastikbeutel verpackt)

Im aufgegebenen Gepäck

  • Alle Arten von Ersatzbatterien sind im aufgegebenen Gepäck streng verboten. Dies schließt u.a. Lithium-, Alkali- und Trockenbatterien ein, ist aber nicht nur darauf beschränkt.

Im Gepäck verboten

  • Nicht wiederaufladbare Batterien mit mehr als 2 g Lithium (Größe C und darüber) sind in allen Gepäckstücken verboten und müssen entsprechend den Gefahrgutbestimmungen der IATA als Fracht markiert und transportiert werden.
Mittlere Lithium-Batterien

Mittlere Lithium-Batterien

100–160 Wattstunden (Wh)

Beispiele:

  • Zusatzakkus für Laptops
  • Batterien für professionelle audiovisuelle Ausstattung
  • Tragbare medizinische Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren

Im Handgepäck

  • 2 Stück pro Passagier 
  • Müssen korrekt vorgelegt werden (entweder in der Originalverpackung, mit überklebten Enden oder jeweils in einem separaten Plastikbeutel verpackt)

Im aufgegebenen Gepäck

  • Erlaubte integrierte Geräte
Große Lithiumbatterien

Große Lithium-Batterien

Über 160 Wattstunden (Wh)

Beispiele:

  • Industrielle Geräte, zum Beispiel in einigen Elektro- und Hybridfahrzeugen
  • Mobilitätshilfen und Elektromobile.

Im Gepäck verboten

Ausnahmen

  • Rollstühle, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden oder ähnliche Mobilitätshilfen, die von Fluggästen genutzt werden, deren Mobilität aufgrund von Krankheit, Alter oder temporären gesundheitlichen Problemen (wie einem gebrochenen Bein) eingeschränkt ist.

    Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, um Unterstützung zu erhalten.

Bitte beachten Sie: Ersatz-Lithium-Batterien  auch „lose“ Batterien genannt – werden einzeln getragen und als Backup verwendet , um Lithium-Ionen-Batterien aufzuladen, die in Mobiltelefonen, Laptops und anderen Geräten installiert sind. Ersatzakkus können zum Beispiel tragbare Ladegeräte oder Powerbanks (mit eingebauter Lithiumbatterie) sein. 

Bitte verpacken Sie Ersatz-Lithiumbatterien entsprechend den obigen Richtlinien in Ihrem Handgepäck.

Sehen Sie sich dieses Video der  zivilen Luftverkehrsaufsichtsbehörde CASA an, um mehr über das Reisen mit Lithiumbatterien zu erfahren.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie unserem Personal auf Anfrage die folgenden Informationen zur Verfügung stellen können:

1. Die Wattstunden (Wh) oder den Lithium-Gehalt (g) aller eingebauten Akkus und Ersatz-Batterien, die Sie im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitnehmen wollen.

(Das wird folgendermaßen berechnet: 
Umrechnung Amperestunden (Ah) in Wattstunden (Wh): Multiplizieren Sie Amperestunden mit Volt (1 Ah = 1.000 mAh). Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Batterie.

Beispiel: 2,38 Ah x 14,4 V = 34 Wh für den Lithium-Ionen-Akku eines Laptops)

Lithiumbatterien ohne oder mit undeutlicher Markierung der Wattstunden oder des Lithium-Gehalts dürfen nicht mitgeführt werden.

2. Müssen den  Anforderungen der UN an Li-Zellen und Li-Batterien, Teil III, Abschnitt 38,3 entsprechen.

3. Geräte mit eingebauten oder angeschlossenen Lithiumbatterien – wie beispielsweise Laptops, Kameras und Handys – müssen komplett ausgeschaltet werden (sie dürfen sich nicht im Ruhezustand oder Energiesparmodus befinden). Es muss sichergestellt werden, dass sie nicht versehentlich im aufgegebenen Gepäck aktiviert werden können und sie müssen gegen mögliche Beschädigung geschützt sein.

4. Die maximale Anzahl von Geräten und elektronischen Geräten, die Lithium-Batterien enthalten (jedes Stück innerhalb von 100 Wh oder 2 g) für die Beförderung im aufgegebenen Gepäck beträgt 15 Stück pro Passagier und bis zu 15 Stück in jeder Tasche. Zum Beispiel:

  • 15 Stück pro Passagier insgesamt (z. B. ein Passagier gibt zwei Taschen auf)
  • Maximal 15 Stück in einer Tasche (z. B. zwei Passagiere geben nur eine Tasche auf)

5. Für Flugreisen in die USA   finden Fluggäste, die Lithiumbatterien mitführen möchten, weitere Informationen des Verkehrsministeriums der Vereinigten Staaten unter www.phmsa.dot.gov/safetravel .

6. Nicht wiederaufladbare Batterien mit mehr als 2 g Lithium (Größe C und darüber) sind in allen Gepäckstücken verboten und müssen entsprechend den Gefahrgutbestimmungen der IATA als Fracht markiert und transportiert werden.

7. E-Zigaretten dürfen weder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt noch an Bord genutzt werden.

Bitte beachten Sie: Kleinfahrzeuge, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten.

Angesichts des Brandrisikos von kleinen Fahrzeugen, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden – einschließlich AirWheel, Solowheel, Hoverboards und Mini-Segways sowie anderer selbstauswuchtender Roller – hat Cathay Pacific seit dem 9. Dezember 2015 ein Verbot für den Transport solcher Fahrzeuge und entsprechender Zubehörteile angekündigt, und zwar sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck auf allen Cathay Pacific-Flügen.

Cathay Pacific-Passagiere dürfen gemäß unseren Richtlinien keine kleinen Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien in das Flugzeug bringen. Wenn diese Gegenstände zum Flughafen gebracht werden, werden sie beim Check-in zurückgewiesen, und es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Entsorgung dieser verbotenen Gegenstände vor dem Einsteigen zu arrangieren. Cathay Pacific lagern diese Gegenstände aufgrund des damit verbundenen Brandrisikos nicht ein.

Verbot von Hoverboards und anderen selbstauswuchtenden Rollern

Beispiel:

  • AirWheel
  • Solowheel
  • Hoverboards und Mini-Segways
  • Andere selbstauswuchtende Roller

Wir bitten alle unsere Fluggäste, die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, wenn sie mit Lithiumbatterien reisen. Wir schlagen unseren Fluggästen ungern einen Wunsch ab, müssen aber die Beförderung von zusätzlichen und inakzeptablen Batterien verweigern.

Unsere Mitarbeiter werden Sie beim Check-In fragen, ob Sie die Bestimmungen zu Lithiumbatterien gelesen haben. Es ist eine Straftat, wenn Sie auf diese Frage nicht wahrheitsgemäß antworten. Bei Verurteilung kann dieses Vergehen mit einer Geldbuße von 10.000 HKD und/oder einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden. Außerdem müssen wir die Polizei und den Sicherheitsdienst des Flughafens informieren. Um dies zu vermeiden, lesen Sie bitte unsere Richtlinien.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Gepäck wenn nötig vor und/oder nach dem Check-In durchsucht werden kann.