Kontrollierte und verbotene Gegenstände
Reisen mit Ersatzbatterien (einschließlich Powerbanks)
Aus Sicherheitsgründen gelten auf allen Flügen von Cathay Pacific strenge Vorschriften für die Verwendung und das Verstauen von Powerbanks mit Lithiumbatterien.
Gemäß den Gesetzen von Hong Kong ist es Passagieren untersagt:
- Powerbanks über einen im Sitz integrierten Stromanschluss aufzuladen
- Powerbanks zum Laden oder Betreiben von persönlichen elektronischen Geräten zu benutzen
Darüber hinaus dürfen Powerbanks unter keinen Umständen in aufgegebenem Gepäck oder in den Gepäckfächern verstaut werden. Sie müssen sicher im Handgepäck unter dem Vordersitz aufbewahrt werden.
Passagiere können in allen Flugzeugen unserer Flotte den an jedem Sitzplatz verfügbaren Stromanschluss nutzen.
Ersatzbatterien können Brände verursachen, wenn sie nicht ordnungsgemäß transportiert werden.
Alle anderen Arten von Ersatzbatterien (z. B. Lithiumbatterien, Nickel-Cadmium (Ni-Cad) und Alkali) können sicher in Ihrem Handgepäck transportiert werden, sofern sie ausreichend gegen Kurzschluss geschützt sind. Für die Reise können Sie diese vorbereiten, indem Sie:
- die Batterien in ihrer Originalverpackung mitnehmen ODER
- die Enden abkleben ODER
- jede Batterie in einem separaten Plastikbeutel oder Schutzetui verpacken
- alle Batterien in elektronischen Geräten wie Kameras, Handys und Computer abschalten, damit sie im aufgegebenen Gepäck nicht versehentlich reaktiviert werden können.
Ob eine Lithiumbatterie im Flugzeug transportiert werden darf oder nicht, hängt von ihrer Konfiguration und ihren Wattstunden (bei wiederaufladbaren Lithium-Ionen-/Polymerbatterien) oder dem Lithiumgehalt (bei nicht wiederaufladbaren Batterien) ab. Da wir nur Flughäfen mit gründlichen Sicherheitskontrollen anfliegen, werden Ihre Gegenstände konfisziert, wenn sie den Anforderungen nicht entsprechen.
Für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitreisenden beachten Sie bitte unsere Bestimmungen und lesen Sie unsere weiteren Richtlinien für Reisen mit Lithiumbatterien.
Unter Medizinische Geräte finden Sie weitere Informationen zu tragbaren medizinischen Elektrogeräten.
Smart Bags mit integrierten Lithiumbatterien zum Aufladen eines externen Gerätes oder zur Stromversorgung der Räder der Tasche mit nicht entfernbaren Lithiumbatterien sind nicht als Handgepäck oder Aufgabegepäck zulässig, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von höchstens 0,3 g bzw. um Lithium-Ionen-Batterien mit 2,7 Wh.
Diese Art von Smart Bags wird nicht als tragbares elektronisches Gerät (PED; portable electronic device) betrachtet. Die jeweiligen Batterien werden wie eine Powerbank oder Ersatz-Lithiumbatterie behandelt.
Aufgegebenes Gepäck
- Wenn Sie mit einer Smart Bag reisen, müssen Sie in der Lage sein, die Batterie zu entfernen, falls die Tasche zu irgendeinem Zeitpunkt während der Reise eingecheckt werden muss.
- Sie müssen die entnommene Lithiumbatterie in Ihrem Handgepäck mitführen und diese wird gemäß den geltenden Anforderungen für Ersatz-Lithiumbatterien behandelt.
Handgepäck
- Wenn Sie die Smart Bag als Handgepäck mitnehmen möchten, muss die Batterie herausnehmbar sein und in der Tasche verbleiben.
- Wenn die Batterie nicht entfernt werden kann, ist die Tasche nicht zur Beförderung als aufgegebenes oder Handgepäck zugelassen.
Wir empfehlen den Passagieren, sich bei den Fluggesellschaften ihrer Anschlussflüge zu erkundigen, um ihre Richtlinien bezüglich Batterien und Smart Bags zu klären.

Jede Art von Ersatzbatterien (einschließlich Lithiumbatterien, Powerbanks, Alkali-Trockenzellen)
Ersatz-Lithiumbatterien müssen einen Wert unter 100 Wattstunden (Wh)/2 g Lithiumgehalt (LC) haben.
Beispiele:
- Handyakkus
- Kameras
- Armbanduhren
- Tragbare Musikabspielgeräte
- Laptops
Im Handgepäck
- 20 Stück pro Passagier
- Müssen korrekt vorgelegt werden (entweder in der Originalverpackung, mit überklebten Enden oder jeweils in einem separaten Plastikbeutel verpackt)
- Powerbanks (siehe oben die spezifischen Anforderungen)
Im aufgegebenen Gepäck
- Jede Art von Ersatzbatterien ist im aufgegebenen Gepäck streng verboten. Dies schließt unter anderem Lithium-, Alkali- und Trockenzellbatterien ein, ist jedoch nicht auf diese beschränkt.
Im Gepäck verboten
- Nicht wiederaufladbare Batterien mit mehr als 2 g Lithium (Größe C und darüber) sind in allen Gepäckstücken verboten und müssen entsprechend den Gefahrgutbestimmungen der IATA als Fracht markiert und transportiert werden.

Mittlere Lithiumbatterien
100–160 Wattstunden (Wh)
Beispiele:
- Zusatzakkus für Laptops
- Batterien für professionelle audiovisuelle Ausstattung
- Tragbare medizinische Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren
Im Handgepäck
- 2 Stück pro Passagier
- Müssen korrekt vorgelegt werden (entweder in der Originalverpackung, mit überklebten Enden oder jeweils in einem separaten Plastikbeutel verpackt)
Im aufgegebenen Gepäck
- Erlaubte integrierte Geräte

Große Lithiumbatterien
Über 160 Wattstunden (Wh)
Beispiele:
- Industrielle Geräte, zum Beispiel in einigen Elektro- und Hybridfahrzeugen
- Mobilitätshilfen und Elektromobile
Im Gepäck verboten
- Müssen entsprechend den Gefahrgutbestimmungen der IATA als Fracht markiert und transportiert werden
Ausnahmen
- Rollstühle, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, oder ähnliche Mobilitätshilfen, die von Passagieren genutzt werden, deren Mobilität aufgrund von Krankheit, Alter oder temporären gesundheitlichen Problemen (wie einem gebrochenen Bein) eingeschränkt ist.
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, um Unterstützung zu erhalten.
Bitte beachten Sie: Ersatz-Lithiumbatterien – auch „lose“ Batterien genannt – werden separat mitgeführt und dienen als Reserve für Lithium-Ionen-Batterien, die in Mobiltelefonen, Laptops und anderen Geräten installiert sind.
Bitte verpacken Sie Ersatz-Lithiumbatterien entsprechend den obigen Richtlinien in Ihrem Handgepäck.
Sehen Sie sich dieses Video der zivilen Luftverkehrsaufsichtsbehörde CASA an, um mehr über das Reisen mit Lithiumbatterien zu erfahren.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie unserem Personal auf Anfrage die folgenden Informationen zur Verfügung stellen können:
- Die Wattstunden (Wh) oder den Lithiumgehalt (g) aller eingebauten Akkus und Ersatzbatterien, die Sie im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitnehmen wollen
(Diese werden folgendermaßen berechnet:
Umrechnung Amperestunden (Ah) in Wattstunden (Wh): Multiplizieren Sie Amperestunden mit Volt (1 Ah = 1.000 mAh). Beide Angaben finden Sie auf Ihrer Batterie.
Beispiel: 2,38 Ah x 14,4 V = 34 Wh für den Lithium-Ionen-Akku eines Laptops)
Lithiumbatterien ohne oder mit undeutlicher Markierung der Wattstunden oder des Lithiumgehalts dürfen nicht mitgeführt werden. - Müssen den Anforderungen der UN an Li-Zellen und Li-Batterien, Teil III, Abschnitt 38.3 entsprechen.
- Geräte mit eingebauten oder angeschlossenen Lithiumbatterien, wie Laptops, Kameras und Handys, müssen komplett ausgeschaltet werden (sie dürfen sich nicht im Ruhezustand oder Energiesparmodus befinden). Es muss sichergestellt werden, dass sie nicht versehentlich im Aufgabegepäck aktiviert werden können und sie müssen vor möglicher Beschädigung geschützt sein.
- Die maximale Anzahl von Apparaten und elektronischen Geräten mit Lithiumbatterien (jeweils bis zu 100 Wh oder 2 g) für die Beförderung im Aufgabegepäck beträgt 15 Stück pro Passagier und bis zu 15 Stück in jedem Gepäckstück. Zum Beispiel:
- 15 Stück pro Passagier insgesamt (z. B. ein Passagier gibt zwei Taschen auf)
- Maximal 15 Stück in einer Tasche (z. B. zwei Passagiere geben nur eine Tasche auf)
- Für Flugreisen in die USA finden Passagiere, die Lithiumbatterien mitführen möchten, weitere Informationen des Verkehrsministeriums der Vereinigten Staaten unter www.phmsa.dot.gov/safetravel.
- Nicht wiederaufladbare Batterien mit mehr als 2 g Lithium (Größe C und darüber) sind in allen Gepäckstücken verboten und müssen entsprechend den Gefahrgutbestimmungen der IATA als Fracht markiert und transportiert werden.
- E-Zigaretten dürfen weder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt noch an Bord genutzt werden.
- Gemäß den südkoreanischen Vorschriften müssen Passagiere, die mit Lithiumbatterien mit mehr als 100 Wh, aber weniger als 160 Wh von Südkorea aus abfliegen, vor der Sicherheitskontrolle eine Genehmigung am Check-in-Schalter des Flughafens einholen.
Bitte beachten Sie: Kleinfahrzeuge, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten.
Angesichts der von kleinen Fahrzeugen, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, ausgehenden Brandgefahr – einschließlich AirWheel, Solowheel, Hoverboards, Mini-Segways sowie andere selbstbalancierende Roller – hat Cathay Pacific ein seit dem 9. Dezember 2015 geltendes Verbot für den Transport solcher Fahrzeuge und entsprechender Zubehörteile ausgesprochen. Dies gilt sowohl für die Mitnahme im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck auf allen Flügen mit Cathay Pacific.
Passagiere von Cathay Pacific dürfen gemäß unseren Richtlinien keine kleinen Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien mit an Bord nehmen. Wenn diese Gegenstände mit zum Flughafen gebracht werden, werden sie beim Check-in zurückgewiesen, und es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Entsorgung dieser verbotenen Gegenstände vor dem Einsteigen zu arrangieren. Cathay Pacific nimmt diese Gegenstände aufgrund der von ihnen ausgehenden Brandgefahr nicht an.

Beispiel:
- AirWheel
- Solowheel
- Hoverboards und Mini-Segways
- Andere selbstbalancierende Roller
Wir bitten alle unsere Passagiere, die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, wenn sie mit Lithiumbatterien reisen. Wir schlagen unseren Passagieren ungern einen Wunsch ab, müssen aber die Beförderung von zusätzlichen und inakzeptablen Batterien verweigern.
Unsere Mitarbeiter werden Sie beim Check-in fragen, ob Sie die Bestimmungen zu Lithiumbatterien gelesen haben. Es ist eine Straftat, wenn Sie auf diese Frage nicht wahrheitsgemäß antworten. Bei Verurteilung kann dieses Vergehen mit einer Geldbuße von 10.000 HKD und/oder einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden. Außerdem müssen wir die Polizei und den Sicherheitsdienst des Flughafens informieren. Um dies zu vermeiden, lesen Sie bitte unsere Richtlinien.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gepäck bei Bedarf vor und/oder nach dem Check-in durchsucht werden kann.